Geschäftsanteil Telefon/Internet bei Flatrate

  • Hi Forum,
    wie kann ich denn bei einer Telefonflatrate den geschäftlichen Anteil der Kosten sinnvoll ermitteln?


    Aus der Telefonanlage könnte ich die Zeiten ablesen, wie lange von den verschiedenen Apparaten telefoniert wurde. Die Telefone sind recht eindeutig für private und geschäftliche Nutzung zuordenbar. Aber: erkennt das FA die Analyse der Logfiles überhaupt an, da könnte ich ja alles reinmogeln.


    Und: die reinen Zeiten sagen ja wenig aus, da ein Ferngespräch tagsüber erheblich mehr kosten würde als ein Ortsgespräch am Abend. Bei der Flatrate spielt aber gerade das keine Rolle. Kann man hier eine Gewichtung reinbringen und die Telefonzeiten (z.B. Analog zu den Telekom-Tarifen) mit virtuellen Kosten belegen und damit die Gespräche am Abend und im Nahbereich kostenmäßig etwas drücken. Oder zählen hier rein die Zeiten, egal wann und wie weit das Telefonat ging?


    Wie sieht es mit ankommenden Gesprächen aus? Wenn nur die reinen Nutzungszeiten gelten, dann sollte ich doch auch die ankommenden Gespräche in die Aufstellung reinnehmen.


    Da ich privat meist abends und dann im Nahbereich telefoniere wäre es für mich natürlich sinnvoll, wenn ich diese (bei der Telekom billigen) Gespräche auch entsprechend billig aus dem Geschäftsanteil herausrechen könnte.


    Wenn ich diese Analyse über einen Zeitraum von z.B. 3 Monaten durchgeführt habe und dann einen Prozentsatz für Privat- und Geschäftsanteil ermittelt habe, kann ich mit diesem Prozentsatz dann längerfristig operieren oder muss ich jedes Jahr aufs neue damit anfangen?


    Könnte man sich alternativ auf den Standpunkt stellen: durch private Nutzung entstehen keine Kosten also 100% geschäftlich?


    Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt?


    Beste Grüße - Thomas

  • Hallo Thomas,


    ich habe einen DSL- sowie einen ISDN-Anschluss mit 2 dienstl. Telefonnummern und einer privaten. Meine Idee war, alle Kosten entsprechend aufzuteilen: 1/3 privat und 2/3 dienstlich. Als Nachweis habe ich über einen längeren Zeitraum (1 Jahr) die anfallenden Kosten entsprechend zugeordnet. Dabei stellte sich heraus, dass meine Einschätzung richtig war. Das Finanzamt hat es ebenfalls anerkannt.
    Nun habe ich eine Flatrate und praktiziere es genauso. Handy- und Auslandsgespräche werden vom Telefonanbieter zusätzlich abgerechnet und werden von mir dann ebenfalls entsprechend zugeordnet.
    Bis jetzt habe ich mit dieser Abrechnung keine Probleme. Durch den Verbindungsnachweis lässt sich das nachvollziehen.
    Wenn man es jedoch genau wissen will, empfehle ich eine klärende Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt. Diesbezüglich habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.
    Viel Erfolg!
    UTE