Wie nun Privat-PKW bei Dienstfahrten berechnen?

  • Ich gerate langsam ins Schwitzen. Bisher konnte ich noch die 1%-Regel anwenden bei Privatfahrzeugen, wo zu mind. 20% dieses als Dienstfahrzeug genutzt wird. Ich konnte somit auch alle KFZ-Kosten zu 100% in die EÜR reinbuchen. Nun darf ich die 1%-Regel gar nicht mehr anwenden oder wie? Was kann ich nun noch in der EÜR anwenden? Lohnt es sich vielleicht, mein Privatfahrzeug auf Firmennamen anzumelden? Ich blicke da nicht mehr durch! Help me! :o)

  • Hallo Namira,
    wo steht das denn, dass man bei einem Privat-Pkw, den man zu Dienstfahrten benutzt, die 1%-Regelung in Anspruch nehmen kann? Würde mich interessieren. Ist mir unbekannt.

  • Hallo Herr Hölzer,
    die 1%-Regel galt leider nur bis Ende 2005, soweit ich korrekt informiert bin. Man musste 1% des Neuwagenwertes als Ausgabe buchen und konnte dafür alle KFZ-Rechnungen zu 100% in der EÜR absetzen. Nun benötige ich jedoch noch immer selbst eine Antwort auf meine Frage! :o)

  • Hallo Namira1,


    die 1%-Regelung gilt für Dienstwagen, nicht für den privaten PKW.
    Macht ein Steuerpflichtiger bei der Berechnung des zu versteuernden privaten Nutzungsanteils für einen Dienstwagen von der so genannten Ein-Prozent-Regelung Gebrauch, so ist der Berechnung nicht der Nettopreis, sondern der Listenpreis einschließlich Mehrwertsteuer zu Grunde zu legen.


    Wie im Detail zu verfahren ist (bei mehr als 50% privater Nutzung für Firmenfahrzeuge), diese Entscheidung steht noch aus.

  • Lieber Fruehling, wie immer eine kompetente Antwort. Wie rechne ich bei einem KFZ, das auf mein Unternehmen zugelassen ist, aber nicht gekauft, sondern geleast wurde. Auch vom Listenpreis.
    Freundliche Grüße
    Joasja

  • Lieber Fruehling, wie immer eine kompetente Antwort. Wie rechne ich bei einem KFZ, das auf mein Unternehmen zugelassen ist, aber nicht gekauft, sondern geleast wurde. Auch vom Listenpreis?
    Freundliche Grüße
    Joasja