Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen bis 2004

  • Hallo, ich habe ein kleines Problem mich durch den Dschungel bei den Vorsorgeaufwendungen zu arbeiten. Ist es richtig, daß der Höchstbetrag bis 2004 bei 4002,-€ lag. Ich arbeite nun schon seit 2 Jahren mit dem WISO Sparbuch und habe bisher immer diese Angabe bekommen. Allerdings ist es mit der neuen Ausgabe 2005/2006 so, daß dieser Betrag nirgendwo mehr auftaucht und man dementsprechend höhere Beträge absetzen kann, als auch nach der neuen Veranlagungsart möglich sind.
    Kennt jemand die richtigen Daten?
    Vielen Dank

  • Hallo blohm,


    so einfach kann man hier keine Zahl sagen.


    Bei Arbeitnehmern, die ohne eigene Beiträge zur Rentenversicherung ganz oder teilweise Anspruch auf eine Altersversorgung erhalten wie z.B. Beamte, Richter, Soldaten, rentenversicherungsfreie Beschäftigte, Gesellschafter-Geschäftsführer mit Pensionszusage oder Abgeordnete (Personenkreis des § 10c Abs.3 Nr.1 und 2 EStG neue Fassung und des § 22 Nr.4 EStG), wird die Höhe der als Sonderausgaben abziehbaren Beträge in zwei Schritten ermittelt (§ 10c Abs.3 i.d.F. des AltEinkG):



    1. Der Höchstbetrag beträgt 20.000 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag.
    Der Höchstbetrag vermindert sich um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs.3 Satz 3 EStG). Der fiktive Gesamtbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) ermittelt sich unter Zugrundelegung des jeweils zu Beginn des Kalenderjahres gültigen Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (z.Zt. 19,5 %) und der vom Steuerpflichtigen aus der betreffenden Tätigkeit erzielten steuerpflichtigen Einnahmen. In diesem Zusammenhang werden - wie bei den in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten Pflichtversicherten - Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht angesetzt.



    2. Nach der Begrenzung auf den unter 1. genannten Höchstbetrag findet bis zur vollständigen Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen im Jahre 2025 eine Übergangsregelung Anwendung. Im Jahr 2005 können demnach zunächst 60 % der Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Dieser Prozentsatz steigt dann jährlich um 2 Prozentpunkte an, bis im Jahr 2025 100 % erreicht sind.


    Höchstbetragsberechnung für sonstige Vorsorgeaufwendungen
    Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt ab 2005 ein separater Höchstbetrag von 2.400 Euro (§ 10 Abs.4 Satz 1 EStG).
    Er verringert sich auf 1.500 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne
    eigene Aufwendungen einen Anspruch auf volle oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nr.62 EStG (z.B. steuerfreier Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) oder § 3 Nr.14 EStG (Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu den Aufwendungen eines Rentners für seine Krankenversicherung) erbracht werden (§ 10 Abs.4 Satz 2 EStG).

  • Vielen Dank für die hilfreiche Antwort

    Du bist dir bewusst, du da eine Regelung aus 2006 in die Erklärung für 2017 einpflegen willst? Seitdem hat sich viel geändert und es wird dir wohl niemand mehr sagen können, wie du so etwas in 2017 eingeben kannst.

    Du solltest dich vielleicht mit den neuen Regelungen vertraut machen und die Hilfe im Programm ansehen - da kommt man in den meisten Fällen schon sehr weit.