Ansparabschreibung für Photovoltaikanlage

  • Hallo,
    wir werden in 2006 mit dem Bau eines EFH beginnen. Spätestens in 2007 wird das Haus fertiggestellt. Auf dem Dach soll eine PV-Anlage installiert werden. Die AK werden ca. 25 - 30 T€ betragen. Kann ich bei der Steuererklärung 2005 bereits eine Ansparrückstellung angeben? Oder erst, wenn die Anlage in 2007 in Betriebgenommen wird? Wenn ja, wo genau und in welcher Höhe? Erfolgt eine Anrechnung auf die Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit, d.h. "rechnet" sich diese Abschreibung auch, oder erst wenn in dieser Einkunftsart direkt Einkünfte entgegenstehen?


    Vielen Dank!