Entfernungspauschale

  • Ich habe keine vernünftige Möglichkeit gesehen wie ich eingeben kann, dass ich abwechselnd mit dem Auto (Entfernungspauschale) und mit der U-Bahn (Fahrkarten als Belege) gefahren bin. Nach der Hilfe müsste ich für jeden Tag einen Extra-Zeitraum definieren. Das kann es doch nicht sein. Bei der Markierung im Kalender kann ich nur zusammenhängende Zeiträume aktivieren.

  • Hallo Michael,


    folgender Vorschlag dazu:


    WISO - D 1 - Entfernungspauschale öffnen


    Zählen Sie zunächst mal Ihre Einzelfahrscheine mit der U-Bahn, so können Sie den Zeitraum "anpassen".


    Mein Beispiel:
    Zeitraum 01.01.-30.11. eintragen = 231 Tage
    ./. Urlaub/Krank = 32 Tage
    Summe AT = 199 AT
    -> einfache Entfernung (km) zur Arbeitsstätte eintragen
    -> mit eigenen PKW (km)


    Kreuzchen setzen bei 2.Zeitraum
    Zeitraum 01.12.-31.12. eintragen = 21 Tage (wenn Sie 21 U-Bahn-Einzelfahrscheine haben)
    ./. Urlaub/Krank = 0 Tage
    Summe AT 199+21= 220 AT (wird auch vom FA anerkannt)
    -> hier auch die km eintragen!!! (aber nur bei einfacher Entfernung)


    -> nachgewiesene Aufwendungen für öffentl. Verkehrsmittel
    -> Anzahl auswählen und Einzelfahrscheine (falls vorhanden)


    Der Zeitraum dient nur zur Berechnungszwecken.


    Theoretischer Hintergrund:
    Fahren Sie an einigen Tagen im Jahr mit dem Pkw und an anderen Tagen benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, so sollten Sie die jeweiligen Tage aufsummieren und sowohl für die Fahrten mit dem Pkw als auch für die Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln einen eigenen Zeitraum anlegen. Begründet ist dieser Mehraufwand mit der taggenauen Günstigerprüfung, die vom Finanzamt durchzuführen ist. Bei der Ermittlung der tatsächlichen Kosten für den Teil der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, den Sie mit dem Pkw zurückgelegt haben, ist die Entfernungspauschale anzusetzen, da dieser Ansatz zwingend vorgeschrieben ist. Für den anderen Teil, für den öffentliche Verkehrsmittel benutzt wurden, sollten Sie sowohl die tatsächlich angefallenen Kosten als auch die Angaben zur Entfernungspauschale erfassen, da unter Umständen der Ansatz der Entfernungspauschale günstiger ist. Das Programm ermittelt das steuerlich günstigste Ergebnis für Sie.