Zugewinnausgleich

  • Hallo Ihr,vielleicht könnt Ihr mir helfen.
    Ich habe 2005 in Folge des Zugewinnausgleichs an meine
    geschiedene Frau 18.000 Euro bezahlt.Kann ich diesen Betrag,ähnlich der Unterhaltszahlungen, steuerlich absetzen?
    Herzlichen Dank für jede Info.
    Grüße
    Scheidungsopfer

  • Hallo Scheidungsopfer,


    nein, das ist nicht möglich.


    Grundsätzliches:
    Die Prozesskosten für die Scheidung und den Versorgungsausgleich, nicht aber den Zugewinnausgleich, können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Diese Scheidungskosten sind zwangsläufig und unterfallen daher dem § 33 EStG.


    -> Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Juni 2005 III R 27/04


    Siehe auch -> Pressemitteilung Nr. 17/05 vom 25.5.2005


    und BUNDESFINANZHOF Urteil vom 3.3.2005, III R 60/03


    Änderung der Veranlagungsart:
    Bindung an die bisherigen Besteuerungsgrundlagen - hier: Anerkennung der Kosten des Zugewinnausgleichs als außergewöhnliche Belastung


    oder
    11. Senat - Urteil vom 16.02.2005 - 11 K 1795/01


    Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/archiv_05/01k1795.htm">http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entsc ... 1k1795.htm</a><!-- m -->