Unentgeltliche Wohnraumüberlassung

  • Auf unserem Grundstück stehen zwei Häuser. Das kleinere Haus ist meiner Mutter zur unentgeltlichen Nutzung überlassen. Sie zahlt lediglich eine Nebenkostenbeteiligung von 40,00 Euro. Wie ist das mit den anfallenden Nebenkosten wie Wohngebäudeversicherung, Müllabfuhr, Anteil Grundsteuer, Heizung, Schornsteinfeger etc. Können wir die von der Einkommensteuer absetzen? Mir wurde gesagt, dass es in dem Fall sein kann, dass das Finanzamt eine ortsübliche Mieteinnahme ansetzt und wir damit diese, obwohl wir eine solche nicht erhalten, versteuern müssen. Rechnet sich das ganze dann überhaupt oder ist es evtl. besser, die unentgeltliche Nutzung gar nicht anzugeben?
    Für eure hoffentlich hilfreichen Antworten vielen Dank im voraus!!!