Berücksichtigung von Skonto bei der Vorsteuer

  • Die Rechnung weist einen höheren Betrag aus als ich nach Abzug von Skonto (z.B. 3%) gezahlt habe. Kann ich trotzdem die in der Rechnung aufgeführte MwSt voll von der Vorsteuer abziehen?

  • Hallo Uwe,
    das dürfen Sie nicht. Sie müssen den Betrag buchen, den Sie bezahlt haben, also nach Abzug von Skonto. Entsprechend wird dann auch die Vorsteuer vermindert.


    Sie können aber auch 2 Buchungen vornehmen, nämlich
    1. Sie buchen den vollen Rechnungsbetrag als Ausgabe und
    2. Sie buchen den Skontobetrag als Einnahmen.
    Das ist natürlich Mehraufwand.