Wie werden 20% Umsatzsteuer aus einer Österreichischen Rechnung bei der Vorst...

  • Hallo Yetigo,
    Diese Umsatzsteuer kann anders als bei inländischen Rechnungen nicht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden.
    Für eine erhebliche Anzahl von Ländern gibt es die Möglichkeit, diese ausländische Umsatzsteuer im Rahmen des sogenannten "Umsatzsteuervergütungsverfahrens" erstattet zu bekommen. Innerhalb der Europäischen Union besteht diese Möglichkeit im Verhältnis zu allen Mitgliedsstaaten.


    Nähere Erläuterungen siehe unter <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bzst.bund.de">http://www.bzst.bund.de</a><!-- m --> . Rubrik "Umsatzsteuervergütung / Inländische Unternehmer.


    Adressen und Ansprechpartner der Auslandshandelskammer können unter <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.ahk.de">http://www.ahk.de</a><!-- w --> abgefragt werden.


    Weitere Ansprechpartner bei der IHK Berlin:


    Dr. Monika Wünnemann,
    E-Mail: <!-- e --><a href="mailto:wuen@berlin.ihk.de">wuen@berlin.ihk.de</a><!-- e -->
    Tel. 030/315 10 282


    Bettina Bethge,
    Tel. 030/315 10 283
    E-Mail: <!-- e --><a href="mailto:bet@berlin.ihk.de">bet@berlin.ihk.de</a><!-- e -->