Fahrt zum Kunden Privat- oder Geschäftsfahrt

  • Hallo erstmal.
    Bei einem Bekannten wurde eine Betriebsprüfung vorgenommen. Das Ergebnis 4500€ Nachzahlung für 10 Jahre.
    Begründung: Nach Auffassung des FA ist die Hinfahrt vom Firmensitz zum ersten Kunden und die Rückfahrt vom letzten Kunden zum Firmensitz nicht zu berücksichtigen, da es sich um "Privatfahrten" handelt. Die Fahrten wischen den einzelnen Kunden hingegen sind berücksichtigungsfähig, das diese als Geschäftsfahrten zu werten sind.


    Kann mir irgendjemand von Euch da draußen einen Tipp geben bzw. Rechtsquellen bzw. Ausführungen nennen, aus denen die Definition der Geschäftsfahrt hervorgeht, bevor mich das gleiche Schicksal ereilt.
    Vielen Dank im Voraus.
    Gruß
    Günther Mittelbach

  • Hallo Herr Mittelbach,
    eine Geschäftsreise ist ein Ortswechsel einschließlich der Hin- und Rückfahrt aus geschäftlichem Anlass.
    Steuerlich relevant sind bei einer Geschäftsreise drei Kostentypen: die Fahrt-, die Übernachtungskosten und der Verpflegungsmehraufwand.
    Das heißt also, dass in der Regel alle Kosten absetzbar sind und damit auch die Hinfahrt zum Kunden sowie die Rückfahrt vom Kunden zum Firmensitz als Geschäftsreise gilt.
    Aus meiner Sicht müssen bei Ihrem Bekannten andere Gründe vorliegen, die das Finanzamt dazu bewogen hat diese Fahrten als Privatfahrten zu werten.


    Ein Grund wäre z.B. "Vermengung von geschäftlichen mit privaten Interessen".