Vorsteuervoranmeldung

  • Hallo zusammen,


    mir wurde gesagt, dass ich bei der Vorsteuervoranmeldung die zu zahlende Vorsteuer im Quartal mit den bereits gehabten Umsatzsteuerausgaben verrechnen kann. Die Wiso-Vorsteuervoranmeldungsmaske gibt das aber nicht her, da werden ja nur die Einnahmen und nicht die bereits vorhandenen Ausgaben berücksichtigt. Hat mir da jemand was falsches erzählt ?


    Vielen Dank vorab für eine hilfreiche Rückantwort.


    Monee

  • Hallo Monee,
    das heißt nicht Vorsteuervoranmeldung sondern "Umsatzsteuervoranmeldung".
    Wenn die Ausgaben bei der Umsatzsteuervoranmeldung nicht berücksichtig wurden, könnte es vielleicht sein, dass bei den Buchungen der Ausgaben etwas schief gelaufen ist. Z.B.: Zuordnung der Konten bzw. Steuerbuchung?

  • Hallo Herr Hölzer,


    ja richtig, die Voranmeldung meinte ich ;O)


    Be der Umsatzsteuervoranmeldung muss man doch gar keine Buchungen vornehmen, da sind doch lediglich die Einnahmen aufzuführen.


    Alle drei Bücher, die ich zum Thema "UST-Voranmeldung" gewälzt habe, geben auch keinen Hinweis darauf, dass man bei der Voranmeldung Ausgaben verrechnen kann.

  • Hallo Monee,
    da hab ich mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt was die Ausgaben betrifft. Damit habe ich gemeint, dass die Umsatzsteuer, die auf der Ausgabenseite entstehen bzw. entstanden sind als Vorsteuer von der Umsatzsteuer auf der Einnahmenseite abzuziehen sind.
    Übrigens bin ich davon ausgegangen, dass Sie eine Einnahmen-Überschussrechnung mit dem WISO-Programm machen.
    Beispiel:
    Sie haben Netto-Einnahmen in Höhe von 15.000 EUR, die mit 16% Umsatzsteuer und Netto-Einnahmen in Höhe von 10.000 EUR, die mir 7% Umsatzsteuer steuerpflichtig sind.
    15.000 EUR + 16% USt = 2.400 EUR
    10.000 EUR + 7% USt = 700 EUR
    In die Umsatzsteuer-Voranmeldung sind diese Beträge wie folgt einzutragen:
    Zeile 27 - KZ 51 15.000 EUR BMG 2.400 EUR Steuer
    Zeile 28 - KZ 86 10.000 EUR BMG 700 EUR Steuer
    Das ergeben insgesamt 3.100 EUR an Umsatzsteuer, die Sie vereinnahmt haben und folglich auch an das Finanzamt abführen müssten.
    Da Sie aber nicht nur Einnahmen sondern auch Ausgaben haben, die umsatzsteuerpflichtig sind können Sie nun die gesamte Umsatzsteuer, die die Ausgaben betreffen von der Summe Umsatzsteuer/Einnahmen als Vorsteuern abziehen
    An Umsatzsteuer auf Ausgaben sind z.B.: 1.500 EUR angefallen. Dieser Betrag ist als abziehbare Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 54 - KZ 66 einzutragen.
    Ergebnis:
    Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Umsätze + 3.100 EUR
    Abziehbare Vorsteuer - 1.500 EUR
    =Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung = 1.600 EUR
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->