außergewöhnliche Belastungen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    bei uns werden Kanalbauarbeiten durchgeführt,
    gleichzeitig werden neue Wasserleitungen verlegt.
    In einem ländlichen Wohngebiet in dem seit jeher über Kleinkläranlagen auf jedem Grundstück die Abwässer entsorgt werden. In der Steuererklärung habe ich diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen angegeben.
    Diese Kosten wurden nicht anerkannt weil dies
    "Nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung"
    gem § 12EStG sind (??).
    Nach meiner Ansicht sind dies Kosten denen ich mich nicht entziehen kann und somit in der Steuererklährung anzuerkennen.
    mit der Bitte auf Antwort verbleibe ich
    mit freundlichen Grüßen
    R. Frömel

  • Hallo Jupiter,
    das Finanzamt hat leider Recht. Anders sieht es aus, wenn ein Teil des Grundstückes vermietet/verpachtet wäre oder eine dauernde Last auf dem Grundstück liegt. Dann wäre der entsprechende Teil als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzbar.


    MfG
    Daniela Fischer

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    neben meiner Schwerbeschädigung von 30% bekam ich vor drei Wochen einen Schlaganfall, der mich halbseitig (links) behindert. Gilt das als weitere Schwerbeschädigung die man beantragen kann? Mit der Bitte um eine Antwort verbleibe ich


    mit freundlichen Grüßen


    Jürgen Mikolajczyk

  • Hallo Jürgen,


    ja, der Schlaganfall und die daraus entstandenen Folgen können den Grad der Behinderung beeinflussen.


    Setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Versorgungswerk in Verbindung und lassen Sie sich einen neuen Antrag schicken, ausfüllen und wieder zurück schicken.


    Erst wenn der neue GdB vom Versorgungsamt festgesetzt wurde, können Sie diesen in Ihrer ESt-Erklärung angeben.


    Grüße vom
    Frühling