Differenz zwischen FA und Steuersparprogramm

  • Erhalte von Unterstützungskasse Betriebsrente von Brutto ca. 20Tsd., davon sind ca. 12Tsd. steuerbegünstigte Versorgungsbezüge in 2005, gibt Differenz von 8Tsd. Davon hat Finanzamt den Vorwegabzug (6136) um 16% offenbar von den 8Tsd. = ca. 1,3Tsd. gekürzt. Bei er Errechnung des Steuerbescheides mit WISO-Programm wurde jedoch 0,00 Abzug vorgenommen, sondern der volle Vorwegabzug von 6136 angesetzt, was zu einer falschen(???) Steuerermittlung führte. Die Erfassung des Einkommens mit Versorgungsbezüge usw. meine ich korrekt vorgenommen zu haben.
    MfG
    WM

  • Hallo WM,


    wo haben Sie denn die Leistungen von der Unterstützungskasse als Betriebsrente eingetragen?


    Ich vermute, hier liegt Ihrerseits ein Eingabefehler vor.

  • Danke Fruehling, sorry daß ich mich jetzt erst melde, war verreist.
    Die Leistungen aus der BR habe ich - wie in den Jahren zuvor - unter "C. Einnahmen als Arbeitnehmer" eingetragen, da die BR voll versteuert wird und wie Lohn behandelt wird. Habe von meinem Ex-Arbeitgeber die Jahresbescheinigung erhalten, nach der ich die Einträge zeilengemäß vorgenommen habe. Deshalb ist mir die Sache so unverständlich. Bisher hatte ich auch kaum Differenzen zwischen WISO-Pgm und FA.
    MfG
    WM

  • Hallo WM,


    ja, die Eintragung bei WISO ist m.E. korrekt.


    Rufen Sie doch mal bei Ihrem FA an und fragen nach oder Sie legen Einspruch ein und bitten um detailierte Klärung des Sachverhaltes.
    Den Einspruch können Sie dann (nach der "Aufklärung") wieder zurück ziehen.

  • Hallo,
    genau die Frage von WM wollte ich auch stellen. Bei meinem Steuerbescheid sind von dem Vorwegabzug (6136,-) 1300,- abgezogen worden: Minderung nach §10Abs.3 Nr.2 EStG. Beim WISO Sparbuch ist da eine 0 eingetragen. Ich kann noch so oft den §en durchlesen, mein IQ reicht nicht aus, um das zu begreifen, geschweige denn, wie das Finanzamt auf diesen Wert kommt.
    WM, falls Sie beim FA nachfragen, wäre die Veröffentlichung der Antwort hier im Forum recht hilfreich.
    Vielen Dank für ev. Hinweise

  • Herr Schallehn, da meine Einspruchsfrist beim FA bereits abgelaufen war, habe ich nicht mehr nachgefragt (zumal bei meinem FA die Kommunikation nicht über E-Mail, sondern umständlich per Brief etc. laufen müßte) und die Sache nicht mehr verfolgt. Da der Fall jedoch offenbar häufiger und in unterschiedlichen Finanzämtern der Republik aufzutreten scheint (s. auch Antwort unter "Sonderausausgaben", wo meine Frage ebenfalls auftaucht, Antwort hier allerdings nicht mit der unserigen gleichlautend, sondern genau umgekehrt...).Ich hätte erwartet, die Programm-Macher würden mal dazu Stellung nehmen! Aber das verbietet wahrscheinlich die Lobby der Steuerberater!?
    MfG
    WM

  • Herr WM und andere, hab soeben mit dem FA telefoniert. Der Fehler liegt nicht im WISO Programm, sondern bei mir an den Angaben auf der Lohnsteuerkarte, aus der nicht hervorgeht, dass es sich um Versorgungsbezüge handelt. Dadurch zieht das Programm vom FA automatisch z.B. bei mir 16% vom Bruttoarbeitslohn ( Rente ) ab. FA korrigiert mein EKst Bescheid und in Zukunft wird nichts abgezogen. Gerade hat das FA noch angerufen, es braucht vom ehemaligen Arbeitgeber einen Eintrag in der Zeile 27 der Lohnsteuerbescheinigung.
    Es wird immer komplizierter, dabei versprechen uns die Politiker seit Jahren das Gegenteil.
    MfG
    H.Schallehn

  • Nachtrag zu meinem Kommentar,
    es hängt wahrscheinlich auch noch mit dem Alter, bzw. der Art der Rente ab, ob sie voll versteuert wird. Jedenfalls hab ich mit meinem Ex Arbeitgeber gesprochen und die klären und geben mir ( hoffentlich ) Bescheid. Ich melde mich dann nochmal.
    Mfg
    H.Schallehn

  • Hallo WM u.a.
    selbst das FA kennst sich in seinen Gesetzen nicht aus! Folgende Sachlage:(Aussage meines Ex-Arbeitgebers) erst ab Rentenalter 63 wird die Minderung nach § 10 nicht mehr vorgenommen, Ausnahme Schwerbehinderten Rente (ab 50%) und man staune die EU Rentner!!!!! Ich vemute, daß die so wenig bekommen, daß der Steuerzahler noch was drauflegen muß!!!!
    So, nachdem die personenbezogenen Daten im WISO Sparbuch bekannt sind, muß WISO eigentlich die Minderung auch in seinem Programm berücksichtigen. Mal sehen ob hier einer von Buhl mitliest, sonst schreib ich denen das noch extra.
    MfG H.Schallehn

  • Habe dasselbe Problem wie Autor WM(21.5.); nehme Kontakt mit FA auf.


    Testweise habe ich in <Lohnsteuerbescheinigung> unter Berufsgruppe einmal "Betriebrentner mit aktiver Tätigkeit" eingegeben, dann stimmt der FA-Bescheid cent-genau, bei "ohne aktive Tätigkeit" entstehen erhebliche Abweichungen.
    Bei BILD-Steuerprogramm entstehen dieselben Abweichungen. Hier wird in Anlage N, Zeile 33 der Text "ohne Kürzung Vorwegabzug, da keine Zukunftsicherung durch Arbeitgeber" eingetragen.
    Zur Info: In meiner Steuerkarte sind Zeilen 7-24 ohne Eintrag, Zeile 25 ist der Arbeitnehmeranteil aufgeführt.
    Wo ist der Programmfehler?

  • Hallo Dieter,


    und was haben Sie für eine Auskunft vom FA erhalten?


    Die Wahl der Berufsgruppe ist das Wichtigste.
    Wählen Sie die für Sie zutreffende Berufsgruppe aus, denn die Auswahl der Berufsgruppe ist für die korrekte Berechnung der Vorsorgeaufwendungen, bzw. der Vorsorgepauschale erforderlich.
    Sofern die geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen die Voraussetzungen erfüllen, können diese bis zu den Höchstbeträgen von 20.000 € (bei Einzelveranlagung) und bis zu 40.000 € (bei Zusammenveranlagung) abgezogen werden.


    -> Hinweis:
    Die Vorsorgepauschale kommt immer dann zum Tragen, wenn Sie Arbeitslohn bezogen haben und keine, die Vorsorgepauschale übersteigenden, Aufwendungen nachweisen, die zu einem höheren Abzug führen würden.


    Aufgrund Ihrer Info bzgl. Eintragung auf der LSt-Karte hätte ich in Ihrem Fall die Berufsgruppe
    Betriebsrentner (mit aktiver Tätigkeit im laufenden Jahr) gewählt.
    Ist auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eine Betriebsrente, für die Ihr Arbeitgeber keine Zukunftssicherungsleistungen erbracht hat, und zusätzlich auf der gleichen Lohnsteuerbescheinigung Arbeitslohn bescheinigt, für die Ihr Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge geleistet hat, so sollten Sie die Berufsgruppe "Betriebsrentner (mit aktiver Tätigkeit im laufenden Jahr) auswählen.


    Betriebsrentner (ohne aktive Tätigkeit im laufenden Jahr) bedeutet:
    Ist auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung nur eine Betriebsrente bescheinigt, für die Ihr Arbeitgeber keine Zukunftssicherungsleistungen erbracht hat, so sollten Sie die Berufsgruppe "Betriebsrentner (ohne aktive Tätigkeit im laufenden Jahr) auswählen.


    Vorruheständler (mit Vorruhestandsvereinbarung) bedeutet:
    Ist auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung Arbeitslohn aus einer Vorruhestandsvereinbarung enthalten, für die Ihr Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen erbracht hat, so sollten Sie die Berufsgruppe "Vorruheständler (mit Vorruhestandsvereinbarung)" wählen.


    In der Anlage N, Zeile 33 wird eine RV-freie Beschäftigung (auch Kurzfristige) eingetragen, dazu wird die Berufsgruppe
    Keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ausgewählt.
    Das bedeutet, wenn Sie als Arbeitnehmer in 2004 eine Tätigkeit als Arbeitnehmer ausgeübt haben in der keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht bestand, müssen Sie die Bezeichnung (siehe Anlage N, Zeile 33) eingeben.
    Hierzu zählen Tätigkeiten folgender Berufsgruppen:
    1. Mitglieder einer berufsständigen Versorgungseinrichtung
    2. rentenversicherungsfreie Beschäftigungen (z.B. kurzfristige Beschäftigung)
    3. Mini-Job/ 400-Euro-Job (sofern nicht pauschal versteuert)


    Zeile 25 der LSt-Bescheinigung bedeutet = Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
    Geben Sie an dieser Stelle die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge ein.
    Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich soweit Sozialversicherungspflicht besteht aus der Kranken-, Pflege und der Arbeitslosenversicherung zusammen.
    Diese Beiträge zählen zu den übrigen Vorsorgeaufwendungen die nicht die Voraussetzungen für den steuerbegünstigten Abzug erfüllen und können maximal bis zu einem Höchstbetrag von 2.400 € berücksichtigt werden.


    Nun können Sie entscheiden, ob ein Programmfehler oder Eingabefehler Ihrerseits vorliegt.
    Sind Sie auch sicher, daß Ihr (ehem.) Arbeitgeber die LSt-Bescheinigung /-karte richtig erstellt hat?

  • Sehr geehrter Herr Fruehling,
    fast wie erwartet, wurde mein Anfrage beim FA abgelehnt.
    Als <Betriebsrentner ohne aktive Tätigkeit> steht mir eine Kürzung des Vorwegabzuges bei Vorsorgeaufwendungen nicht zu.


    Zitat aus ELSTER-Formular "Zus. Angaben zur St.-Berechnung" -Kürzung des Vorwegabzuges-:
    "Der im Rahmen der Sonderausgaben zu berücksichtigende Vorwegabzug wird grundsätzlich dann gekürzt, wenn für den Steuerpflichtigen Leistungen für dessen Zukunftssicherung erbracht wurden. Bei verschiedenen Dienstverhältnissen, kann es sein, dass ein Teil der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nicht dieser Kürzung unterliegt, da er für dieses Dienstverhältnis die Aufwendungen für Zukunftssicherung selber übernimmt (z.B. GmbH- Gesellschaftsführer ohne Anwartschaft auf Altersversorgung)."
    Eine vergleichbare Tätigkeit zu einem GmbH-GF liegt bei mir nicht vor.


    Liegt etwa doch ein Programmier(Gedanken)-Fehler bei WISO vor?

  • Hallo Dieter,


    ich nutze Ihr Zitat:
    "Der im Rahmen der Sonderausgaben zu berücksichtigende Vorwegabzug wird grundsätzlich dann gekürzt, wenn für den Steuerpflichtigen (das sind Sie, Dieter) Leistungen für dessen Zukunftssicherung erbracht wurden. ..."


    Was hatten Sie 2005 für Einkünfte?
    Ich vermute, Sie waren das gesamte Jahr 2005 bereits Rentner, mit Einkünften aus einer gesetzl. Rente und einer Betriebsrente.
    Und was hat dann Ihr ehem. AG für Sie noch für Leistungen zur Zukunftssicherung (Sie erhalten doch schon eine Betriebsrente) erbracht?

  • Vielen Dank Herr Fruehling für Ihre Bemühungen.


    Richtig: Ich bin BfA-Rentner (62a) und Firmen-Betriebsrentner ohne aktive Tätigkeit.
    Mein ehem. Arbeitgeber hat keinerlei Leistungen in 2005 zur Zukunftssicherung geleistet. Auf der Steuerkarte ist in Zeile 25 der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingetragen. Ansonsten keine weiteren Eintagungen (außer Z. 1-6).


    Meine Sonderausgaben(Versicherungsbeiträge)wurden voll anerkannt, mein Vorwegabzug (§10 Abs. Nr. 2) ergab einen verbleibenden Vorwegabzug von 0 €.


    Lt. Finanzbeamten ist mein Fall ein Standardfall.


    Mich wundert immer noch, dass trotz identischem Formulareintrag bei Wiso und Elster die erheblichen Abweichungen auftraten.
    Mehrfach wurden die Eintragungen (Werte und Kreuzchen) manuell (auch von Dritten) in das elektron. Elster-Formular eingetragen.


    mfg


    ueb

  • Hallo Dieter,


    na dann ist ja nun alles geklärt.


    Nicht jedes Steuerprogramm rechnet richtig und je preiswerter das Steuerprogramm ist, je höher ist die Fehlerquote (meine Erfahrung).
    Bei WISO konnte ich bisher sicher gehen, daß das Programm fast immer (manchmal nur geringe "Cent"-Abweichungen) richtig rechnet, auch kompliziertere Fälle und die Abgabe per Elster funktioniert auch.

  • Die Frage nach einem Softwarefehler ist sicherlich berechtigt...


    Gerade die Unterscheidung "Betriebsrentner mit bzw. ohne Aktivität"
    erzeugt bei der Berechnung einen Unterschied, der sich mit der Minderung nach §10 Abs 3 Nr 2 deutlich unterscheidet.
    Die Kontrolle der Anlage N zeigt bei den unterschiedlichen Einstellungen keinen Unterschied.
    Hier muss in Zeile 33 tatsächlich Rentner/in stehen um zu kennzeichnen, dass keine aktive Tätigkeit vorliegt und man zum erweiterten Personenkreis Beamte/Vorstandsmitglieder zählt.
    Das wird aber nicht vom Programm vorgenommen.
    Deswegen geht wahrscheinlich das FA davon aus, dass eine aktive Tätigkeit vorgelegen hat.
    (Anm.:Die Erläuterung zu Anlage N Zeilen 31-35 in der Elstersoftware zeigt, dass hierzu die Werkspensionäre mit Altersrente gehören)


    Der Steuerbescheid meiner Mutter, die Betriebsrentnerin ohne aktive Tätigkeit ist, wich aufgrund der Minderung nach §10 Abs 3 Nr 2 deutlich von der Berechnung im Programm ab. Ein Einspruch wurde Ihr zerredet mit keiner Aussicht auf Erfolg. Ich habe jetzt einen Einspruch mit Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand formuliert (bis zu einem Jahr möglich), wegen Abweichung von den Angaben in der Stererklärung. Schließlich hatte sie ja im Mantelbogen angegeben, dass sie Rentner sei.
    Ich hoffe jedenfalls, dass es Erfolg hat.
    http://www.luebeckonline.com/s…in-den-vorigen-stand.html


    P.S.:Im Sparbuch 2007 ist das deutlich besser geregelt und es erscheint auch das Wort Rentner in der Zeile 33 der Anlage N. :roll: