Sohn anstellen, damit Schulgeld voll absetzbar wird?

  • Hallo,


    habe eine KG Praxis. Mein Sohn soll diese mal übernehmen, er lernt jetzt an einer Fachshule. Schulgeld 400 €, dazu 200 € Fahrkosten. Letztes Jahr Bafög 192 €, dieses Jahr zieht sich noch in die Länge wegen Unterlagen vaterseits.
    Soll ich meinen Soh bei mir als geringfügig Beschäftigten abstellen. Hilf das, die Ausbildungskosten zu dämpfen?
    MfG
    Joasja

  • Hallo Joasja,


    um ganz ehrlich zu sein, so ganz verstehe ich Ihre Frage nicht, oder ich stehe heute "auf dem Schlauch".


    Sie wollen Ihren Sohn anstellen, als was?
    - damit mindern Sie Ihren Gewinn, ok.


    Als 'Geringfügig Beschäftigter' mit Pauschalversteuerung?
    -> dann darf Ihr Sohn keine WK geltend machen


    Sie können Ihren Sohn als 'Geringfügig Beschäftigten' einstellen, mit diesem Einkommen kann er seine schulischen Ausgaben z.B. bezahlen, aber Ihr Sohn hat dann weitere Einkünfte, wird dann z.B. BaföG und/oder Kindergeld noch gewährt?


    Ihr Sohn ist an einer Fachschule, es ist sicher seine erste Ausbildung, und dafür gibt es nur den Sonderausgaben-Abzug aus steuerlicher Sicht.


    Oder habe ich Sie total mißverstanden?

  • Halle Fruhling, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mir Gedanken gemacht, ob ich dann die Ausbildungskosten als Ausbildungskosten für einen Arbeitnehmer steuerlich absetzten kann. Wenn ich alsomeinem Angestellten die Ausbildung bezahle, weil er mit mir schon einen Arbeitsvertrag für jetzt und nach der Ausbildung hat.
    MfG
    Joasja