Täglich mehrfacher Ortswechsel

  • Hallo,


    ich bin bei der unteren Bauaufsicht eines öffentlichen Arbeitgebers beschäftigt. Mein Arbeitstag läuft so ab:


    -Fahrt von der Wohnung zum Arbeitgeber (20km) mit dem privaten KFZ
    -Nach einigen Innendienstarbeiten Fahrt in den Aussendienst mit meinem privaten KFZ, und Durchführungen von mehreren Ortsbesichtigungen an verschiedenen Bauorten.
    -Danach direkte Fahrt zur Wohnung


    Jetzt weiss ich nicht, wie ich in WISO-Börse die Fahrt- bzw. Reisekosten eintragen soll.


    Ich habe bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 219 Tage X 20km eingetragen. Jedoch wie soll ich die dienstlich zurückgelegten Kilometer (im Jahr 2005 6905 km) erfassen??? Ausserdem hat der Arbeitgeber den steuerfreien Anteil (0,30EUR je Kilometer) bereits erstattet. Die tatsächlichen Kosten sind aber höher!


    Vielen Dank vorab

  • Hallo BigL,


    ich weiß jetzt leider nicht, welche Unterschiede bei WISO Börse/Sparbuch/Office sind.


    - bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
    WISO -> D 1


    Ihre Fahrten zur Baustelle
    WISO -> D 7 -> Schnellerfassung Reisekosten
    2.Zeile = Fahrtkosten f.Dienstreisen... mit eig. Fahrzeug öffnen
    -> Tabelle erscheint
    Fahrtziel: div. Baustellen
    PKW auswählen
    gefahrene km: 6905 eintragen
    mit >OK< zurück
    letzte Zeile = AG-Erstattung eintragen


    und fertig!

  • Hallo Fruehling,


    ersteinmal vielen Dank für Ihre Antwort, und ...
    ich meinte natürlich WISO Sparbuch!!


    So, wie beschrieben, habe ich es auch die vergangenen Jahre bereits gemacht, aber liegt hier wirklich KEINE Einsatzwechseltätigkeit vor?
    Ich kam dieses Jahr ins Zweifeln, da ich einen Monat von meinem Arbeitgeber nicht pauschal (0,30EUR) erstattet bekommen habe, da ich erst nach 7 Monaten die letzten 6 Monate abgerechnet habe, und der Anspruch angeblich aufgrund einer Verjährung (6Mon.) erloschen war. In diesen einem Monat verfuhr ich 668km, was pauschal angesetzt 200,4 Euro entspricht.
    Wenn ich nun die Steuer mittels WISO Sparbuch berechne, ergibt sich eine Differenz von lediglich 63 EUR mit und ohne diese Rückerstattung des Arbeitgebers. Das brachte mich natürlich zum Stutzen, da mir ja tatsächlich wesentlich höhere Kosten entstanden sind.


    Deshalb bin ich auf den Punkt der Einsatzwechseltätigkeit gestossen, wo ich davon ausgehe, das die bei mir vorliegt, da es sich bei den Baustellen um keine feste Arbeitsstellen des Arbeitgebers handelt.
    Liege ich damit falsch, wenn ja warum?

  • Hallo Lars,


    so wie ich Ihrem Beitrag entnehme, sind Sie im öffentlichen Dienst angestellt.
    Ihr Arbeitgeber ist der öffentliche Dienst. Zu Ihren Aufgaben gehören zwar Dienstreisen, das ist aber keine Einsatzwechseltätigkeit gemäß den gültigen Definitionen und der Einsatz an verschiedenen Stellen innerhalb eines weiträumigen Arbeitsgebietes ist keine Einsatzwechseltätigkeit.


    Für Einsatzwechseltätigkeit (EWT) haben Sie den „falschen“ Arbeitgeber bzw. Sie müßten z.B. bei einer Bau-Firma angestellt sein und regelmäßig von zu Hause zur Baustelle fahren, einen Büro-Arbeitsplatz gibt es bei EWT nicht.


    Eine Einsatzwechseltätigkeit (LStR 37 Abs.5) liegt bei Arbeitnehmern vor, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt werden, z.B. Bau- oder Montagearbeiter, Leiharbeitnehmer und Mitglieder einer Betriebsreserve für Filialbetriebe (BFH-Urteil vom 31.10.1973 - BStBl 1974, Teil II, Seite 258, BFH-Urteil vom 11.7.1980 - BStBl 1980, Teil II, Seite 654, und BFH-Urteil vom 20.11.1987 - BStBl 1988, Teil II, Seite 443) oder Kundendienstmonteure, Wirtschaftsprüfer, EDV-Programmierer, die direkt beim Kunden betriebsindividuelle Software erstellen, usw.


    In diesen Fällen gilt die jeweilige Tätigkeitsstätte als regelmäßige Arbeitsstätte. Für die Anerkennung einer Einsatzwechseltätigkeit ist die Anzahl der während eines Kalenderjahrs erreichten Tätigkeitsstätten ohne Bedeutung. Der Einsatz an verschiedenen Stellen innerhalb eines weiträumigen Arbeitsgeländes ist keine Einsatzwechseltätigkeit (BFH-Urteil vom 19.2.1982 - BStBl 1983, Teil II, Seite 466).



    Dienstreise (LStR 37 Abs.3):
    = Ortswechsel einschließlich Hin- und Rückfahrt bei vorübergehender Auswärtstätigkeit
    -> Auswärtstätigkeit liegt bei beruflicher Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmens vor
    -> längstens für 3 Monate bei vorübergehender Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte, Zeitbegrenzung gilt nicht bei sich laufend örtlich verändernden Tätigkeitsstätten und bei täglich mehrfach wechselnden Tätigkeitsstätten innerhalb einer Gemeinde oder deren Umgebung (z.B. Reisevertreter).

  • Ok, wäre ja auch zu schön gewesen!
    Aber die Logik geht leider nicht in meinen Kopf rein!
    Hier nochmal ein anderes Beispiel:
    Der Arbeitgeber hat mir für das Jahr 2005 insgesamt 1887.80 EUR an Reisekosten zurückerstattet, was ja meines Wissens freiwillig, und der Höchstmögliche steuerfreie Satz ist. Wenn ich das bei WISO Sparbuch berücksichtige erhalte ich insgesamt eine Rückerstattung vom Finanzamt in Höhe von 438,83. Lasse ich die Zahlung des Arbeitgebers (1887,80) unberücksichtigt, da diese ja freiwillig erfolgt, so bekäme ich nur 1015,92 (Differenz = 577,09 Euro)
    Dies entpräche dann einer Erstattung der Reisekosten durchs Finanzamt in Höhe von 0,0836 EUR/je km (bei meinen 6903km /Jahr)


    Das Benzin alleine kostet aber schon ca. 0,13 Euro je km.


    Kann denn das dann im Sinne des Erfinders sein?
    Dann sollte ich wohl so schnell, wie möglich, mein eigenes KFZ nicht mehr dienstlich zur Verfügung stellen, oder sehe ich das falsch??

  • Hallo Lars,


    ich möchte mit Ihnen jetzt keine Grundsatzdiskussion führen über Logik bei Steuergesetzen, Richtlinien, Anweisungen usw., die gibt es nicht (immer) und sind meist auch schwer nachvollziehbar, wie manche höchst richterlichen Entscheidungen zu stande kommen.


    Wenn Ihnen Ihr AG 1887,80 € an FK erstattet, bekommen Sie pro km (1887,80 € : 6903 km) = 0,27 €, max. möglich aus steuerlicher Sicht sind 0,30 €.
    Die Differenz (0,03 €) können Sie steuerlich erklären (6903 km x 0,03 € = 207,09 €). Diese rund 207 € sind in Ihrer ESt-Erklärung aber nur „rechnerische Kosten“, d.h. nicht, daß Sie diese 207 € als FK ausgezahlt bekommen. Diese „rechnerischen“ Fahrkosten und Ihr weiterer erklärter (rechnerischer) Aufwand ergeben ein zu versteuerndes Einkommen und abhängig von der Grund-/Splittingtabelle wird dann Ihre ESt festgesetzt. Die Differenz der festgesetzten und bereits abgeführter LSt ist dann Ihr Erstattungs-/Nachzahlungsbetrag.
    Die Berechnung der ESt hat nach einem gewissen Schema zu erfolgen (Details finden Sie auch hier im Forum).
    Ihre Berechnung und das dann ins Verhältnis setzen mit dem Erstattungsbetrag vom FA – geht so nicht. Das, was man „bar“ bekommt (bekommen kann), ist durch nichts zu ersetzen, schon gar nicht mit „rechnerischen“ Kosten.


    Auch wenn die Erstattung der FK von Ihrem AG „freiwillig“ erfolgt, müssen Sie diese in Ihrer ESt-Erklärung angeben.
    Da Sie selbst im öffentlichen Dienst tätig sind, brauchen wir uns über evtl. Folgen nicht unterhalten.


    Ob Sie weiterhin Ihren privaten PKW für Dienstfahrten nutzen, müssen Sie selbst entscheiden.
    Ein überlassener Dienstwagen kostet dem Nutzer auch Geld, meist nicht mal wenig (je nach Vertrag).

  • Ich bin natürlich an einer Grundsatzdiskussion ebenso wenig interessiert. Ich habe lediglich "versucht" eine Logik der aktuellen Gesetzgebung im Steuerrecht zu entnehmen, da grundsätzliche Regelungen der mir bekannten und bestehenden Gesetze durchaus Ihren Sinn haben.


    Ich war bis dato davon ausgegangen, und das ist bei mir der Denkfehler :) dass mir als AN kein finanzieller Nachteil entstehen darf, wenn ich meinen privaten PKW für Dienstreisen zur Verfügung stelle, da dieser fast ausschließlich (zu 95%)zur Ausübung des Berufs benutzt wird.


    So, wie ich das bis jetzt verstanden habe kämen beide Parteien (Arbeitgeber - und nehmer) !insgesamt! steuerlich besser weg, wenn ein Dienstwagen durch den AG gestellt wird, und der AN diesen für die Dienstreisen, sowie für die Fahrt von/zu der Arbeitsstelle nutzt, da dieser ja komplett steuerfrei ist.


    Die FK-Erstattungen des AG gebe ich natürlich immer schon an, da mir aber durch die Verjährung die Fahrtkosten eines Monats (200 Euro) fehlten, habe ich erstmals den Punkt der Berechnung der Fahrtkosten -Dank Ihrer Hilfe- nachvollzogen, auch wenn das Ergebnis leider nicht so glücklich ist.


    So bin ich wieder ein Stückchen schlauer, und werde mir überlegen, wo ich den Gürtel enger schnallen kann.


    Vielen Dank für Ihre Mühe, einem Steuerlaien wie mir, behilflich gewesen zu sein.

  • Hallo nochmal,
    Seit dem 1.1.2008 sind die Begriffe Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit unter dem Begriff Auswärtstätigkeit zusammengefasst worden (LStR Lohnsteuerrichtlinien 2008 ).


    Kann ich nun aufgrund der Änderungen doch endlich auch als Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes die tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen?
    Falls dem so wäre würde ich das nämlich dann seit dem 01.01.2008 dem Finanzamt gegenüber erklären, da ich seit 3 Jahren keine Einkommenssteuererklärung abgegeben habe (bin ledig, und habe daher ja Zeit die Erklärung abzugeben :P)


    Und kann ich die Berechnungen für die Jahre 2007,2008 und 2009 alle mit der aktuellen Software erstellen, oder muss ich dafür die Software des jeweiligen Jahres installieren?


    Vielen Dank vorab.

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip gilt alles wie von Fruehling #4 und #6 beschrieben weiterhin.


    Man muss für jeden Veranlagungszeitraum die entsprechende Jahresversion des Sparbuchs erwerben und installieren. Ist aber ja wohl normal. Ginge gar nicht anders.

    • Offizieller Beitrag

    -Fahrt von der Wohnung zum Arbeitgeber (20km) mit dem privaten KFZ
    -Nach einigen Innendienstarbeiten Fahrt in den Aussendienst mit meinem privaten KFZ, und Durchführungen von mehreren Ortsbesichtigungen an verschiedenen Bauorten.
    -Danach direkte Fahrt zur Wohnung


    Ich habe bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 219 Tage X 20km eingetragen.


    Das Du hierbei für die Berechnung der Kosten Wohnung-Arbeitsstätte nicht 219 Tage x 20 km Entfernung ( x 0,30 € ) eintragen darfst, ist Dir klar, oder.


    So etwas wie wechselnde Einsatzstellen wirst Du bei Deinem Berufsbild nie haben.


  • Das Du hierbei für die Berechnung der Kosten Wohnung-Arbeitsstätte nicht 219 Tage x 20 km Entfernung ( x 0,30 € ) eintragen darfst, ist Dir klar, oder.


    Nee, ist mir nicht. Das ist die einfache Strecke zur Arbeitsstelle, und die setze ich dann als Werbungskosten an. Es wurde aber auch noch nie durch das Finanzamt beanstandet.



    So etwas wie wechselnde Einsatzstellen wirst Du bei Deinem Berufsbild nie haben.


    Und genau das kann ich immer noch nicht nachvollziehen. Nur weil ich bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt bin?


    Mir entstehen durch die Fahrten zu den Bauorten die gleichen Kosten wie beispielsweise den Kontrolleuren für Filialbetriebe, einem Bauleiter, einem Bau- und Montagearbeiter, EDV-Programmierer, die direkt beim Kunden betriebsindividuelle Software erstellen, Kundendienstmonteure usw.


    Diese können durch die anerkannte Einsatzwechseltätigkeit die tatsächlichen Kosten geltend machen, und ich nicht nur weil mein Arbeitgeber öffentlich ist.


    Ich sehe hierbei einfach den Unterschied nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Zitat von »miwe4«
    Das Du hierbei für die Berechnung der Kosten Wohnung-Arbeitsstätte nicht 219 Tage x 20 km Entfernung ( x 0,30 € ) eintragen darfst, ist Dir klar, oder.


    Nee, ist mir nicht. Das ist die einfache Strecke zur Arbeitsstelle, und die setze ich dann als Werbungskosten an. Es wurde aber auch noch nie durch das Finanzamt beanstandet.

    Weil das FA dieses ohne detaillierte Kenntnisse Deiner Fahrtkosten nicht erkennt bzw. dieses im Rahmen der gewichtenden Arbeitsweise nicht aufgefallen ist. Du bekommst die Entfernungspauschale insgesamt für die Hin- und Rückfahrt. Fährst Du nur eine Strecke als Fahrt Whg.-ASt, darfst Du nur die Hälfte eintragen. Technisch also: entweder Anzahl der Arbeitstage durch 2 Teilen oder gesonderte Aufstellung einreichen und an anderer Stelle der Erklärung eintragen. Erklärst Du mehr, wie Du es gemacht hast, ist das grundsätzlich eine Steuerverkürzung gemacht. Und, jenachdem welche Belege dem FA bei der Erklärungsabgabe vorlagen, besteht da sogar eine Berichtigungsmöglichkeit seitens des FA innerhalb der erweiterten Verjährungsgrenzen.

    Mir entstehen durch die Fahrten zu den Bauorten die gleichen Kosten wie beispielsweise den Kontrolleuren für Filialbetriebe, einem Bauleiter, einem Bau- und Montagearbeiter, EDV-Programmierer, die direkt beim Kunden betriebsindividuelle Software erstellen, Kundendienstmonteure usw.

    Eben nicht. Du hast eine regelmäßige Arbeitsstätte, die Du auch regelmäßig aufsucht. Im Übrigen wie jeder Vollziehungsbeamte, Betriebsprüfer, etc. auch.

  • Jedoch wie soll ich die dienstlich zurückgelegten Kilometer (im Jahr 2005 6905 km) erfassen??? Ausserdem hat der Arbeitgeber den steuerfreien Anteil (0,30EUR je Kilometer) bereits erstattet.


    Dir steht die halbe Entfernungspauschale zu und mehr nicht.
    Alles andere hast du doch schon bekommen ?(
    MfG Günter

  • Das mit der halben Entfernungspauschale habe ich nachvollzogen. (Wird Zeit für die Bierdeckelerklärung)


    Du hast eine regelmäßige Arbeitsstätte, die Du auch regelmäßig aufsucht.


    Ahh jetzt Ja! Das wirds sein, damit ich das verstehe.


    Wenn ich also von zu Hause aus direkt zu den verschiedenen Orten fahren, und abends direkt wieder nach Hause, und nur noch an einem Tag in der Woche den Schriftverkehr im Büro des Arbeitgebers erledigen würde, ...
    oder
    Wenn ich zukünftig mit einem Handy, Laptop und einem Drucker ausgestattet würde, um den Schriftverkehr direkt beim Kunden zu erledigen - sprich ich keinen festen Ort des Arbeitgebers aufsuchen müßte um meine Arbeit vollständig zu erledigen, ...


    ...dann würde es sich dabei um eine Einsatzwechseltätigkeit handeln, auch wenn es sich um einen öffentlichen Arbeitgeber handelt, oder?

  • Du schreibst......
    Ausserdem hat der Arbeitgeber den steuerfreien Anteil (0,30EUR je Kilometer) bereits erstattet.


    Was willst du dann noch erstattet bekommen :?:
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Dann sollte ich wohl so schnell, wie möglich, mein eigenes KFZ nicht mehr dienstlich zur Verfügung stellen, oder sehe ich das falsch?

    Schlag es Deinem AG vor. Du wirst sehen, wie einfach es ist, den Dienstwagen in der Behörde morgens abzuholen und diesen, nach Beendigung der dienstlichen Geschäfte, abens wieder bei der Behörde abzustellen. Denn für Fahrten Whg.-ASt darfst Du einen Dienstwagen im öffentlichen Dienst regelmäßig nicht benutzen.


    Du wirst Dich freuen, dass Du letztlich mit Deinem Privatwagen fahren darfst.


    Du kannst natürlich auch einen Einzelkostennachweis samt Fahrtenbuch führen.

  • Du schreibst......
    Ausserdem hat der Arbeitgeber den steuerfreien Anteil (0,30EUR je Kilometer) bereits erstattet.


    Was willst du dann noch erstattet bekommen :?:
    MfG Günter


    Ganz einfach!
    Die anteiligen Kosten die mir für die Benutzung des Fahrzeuges im Jahr entstanden sind.
    Also
    -KFZ-Versicherung
    -KFZ-Steuer
    -Kraftstoff
    -Wertverlust
    -Abnutzung
    -Reperaturen
    -Instandhaltung
    -Wäsche
    -TÜV
    -evtl. Finanzierung des Fahrzeugs (Zinsen)
    -evtl. Unfallkosten während einer Dienstreise


    Das ganze Zusammenaddiert, auf die Jahresgesamt KM-Leistung umgerechnet. Und dann mit den dienstlich gefahrenen KM multipliziert.


    Das wäre dann der Erstattungsbetrag, damit mir kein finanzieller Nachteil für die Bereitstellung meines privaten KFZ entsteht. Abzüglich des bereits durch den AG geleisteten steuerfreien Anteils.


    So würde ich mir das vorstellen. Hihi - weit weg von den derzeitigen Regelungen!


    Vielleicht sollten wir mal einen hoffentlich nie eintretenen Extremfall annehmen. Angenommen der Benzinpreis steigt auf 5,00 Euro pro Liter, und die Pauschale wird wie in der Vergangenheit auch, NICHT angepasst.


    Ist es jetzt verständlich, was ich meine? Und nur darum geht es mir.


    Schlag es Deinem AG vor. Du wirst sehen, wie einfach es ist, den Dienstwagen in der Behörde morgens abzuholen und diesen, nach Beendigung der dienstlichen Geschäfte, abens wieder bei der Behörde abzustellen.


    Du wirst lachen. Das machen bei uns immer mehr Außendienstler - warum nur?
    Und anstelle von den Bauorten direkt nach Hause zu fahren erst noch mal beim AG den Dienstwagen abzustellen, macht eigentlich gar keinen Unterschied. Dann steht mir wenigstens wieder die volle Wegstreckenentschädigung zu, und spare dazu noch Fahrzeugkosten an meinem privaten KFZ :P

  • Ganz einfach!
    Die anteiligen Kosten die mir für die Benutzung des Fahrzeuges im Jahr entstanden sind.


    ...was willst du eigentlich :?:
    Das gibt es doch, entweder die Pauschale von 0,30 € je km, oder die individuell von dir ausgerechneten km-Kosten :!:
    MfG Günter


    Wegstreckenentschädigung :?:
    Was ist das denn jetzt?


  • ...was willst du eigentlich :?:
    Das gibt es doch, entweder die Pauschale von 0,30 € je km, oder die individuell von dir ausgerechneten km-Kosten :!:
    MfG Günter


    Aber halt NUR als Werbungskosten. Sprich wenn ich einen KM-Betrag von 0,38 Euro ermittelt habe, bekomme ich vom Finanzamt nicht die fehlenden 0,08 Euro pro dienstlich zurückgelegten KM erstattet. Siehe nochmals meinen Post Nr.5.



    Wegstreckenentschädigung :?:
    Was ist das denn jetzt?


    Ich meinte natürlich die Kosten zwischen Wohnung-Arbeitsstätte