Versorgungszuschlag / Berufsgruppe

  • Hallo,
    ich bin beurlaubter Beamter und für ein Tochterunternehmen als Angestellter tätig. Das Tochterunternehmen zahlt somit einen Versorgungszuschlag, der auf mein steuerpflichtiges Einkommen angerechnet wird.
    Daher meine Fragen:
    Welche Berufsgruppe muss ich im WISO Sparbuch angeben
    - Beamter
    - Angestellter
    - rentenversicherungsfreie Beschäftigung


    Den Versorgungszuschlag kann ich als Werbungskosten (unter D.Ausgaben als Arbeitnehmer) geltend machen. Muss ich den Betrag auch unter C.Einnahmen als Arbeitnehmer angeben? Wenn ja wo?


    Gruss GM

  • Hallo GM,


    ist denn der Versorgungszuschlag in Ihrer LSt- Bescheinigung (Pkt.28) aufgeführt?


    Ja, dann -> Angestellter oder rentenversicherungsfreie Beschäftigung, sonst Beamter.