Hallo,
ich bin beurlaubter Beamter und für ein Tochterunternehmen als Angestellter tätig. Das Tochterunternehmen zahlt somit einen Versorgungszuschlag, der auf mein steuerpflichtiges Einkommen angerechnet wird.
Daher meine Fragen:
Welche Berufsgruppe muss ich im WISO Sparbuch angeben
- Beamter
- Angestellter
- rentenversicherungsfreie Beschäftigung
Den Versorgungszuschlag kann ich als Werbungskosten (unter D.Ausgaben als Arbeitnehmer) geltend machen. Muss ich den Betrag auch unter C.Einnahmen als Arbeitnehmer angeben? Wenn ja wo?
Gruss GM