Bei der Steuererklärung 2005 habe ich im Zuge der doppelten Haushaltsführung ca. 40 Familienheimfahrten geltend gemacht. Für etwa die Hälfte dieser Heimfahrten hatte ich Bahnbelege beigefügt, die übrigen Heimfahrten wurden mit dem eigenen privaten Pkw durchgeführt.
Im Steuerbescheid wurden nur die belegten Fahrten nachgewiesen, die pauschal abgerechenten Fahrten mit der folgenden Begründung abgewiesen:
"Sie haben in großem Umfang den Abzug von Fahrtkosten als Werbungskosten beantragt. Diese Aufwendungen können künftig nur noch berücksichtigt werden, wenn Sie die jährlich mit Ihrem Kraftfahrzeug gefahrenen Kilometer nachweisen bzw. glaubhaft machen. Dieser Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Kilometerleistung kann z.B. durch Inspektions- und Reparaturrechnungen, Kauf- oder Verkaufsverträge oder TÜV-Berichte der/des Kfz erfolgen."
Hierzu meine Fragen:
1. Müssen pauschal angesetzte Familienheimfahrten wie oben gefordert nachgewiesen werden?
2. Hat ein Einspruch gegen den Bescheid Aussicht auf Erfolg?