Ich brauche Hilfe!!!

  • Hallo!ich bin so froh,dass ich dieses Forum gefunden habe und hoffe auf ihre Hilfe!ich bin eine Russin und versuche jetzt zum ersten Mal unsere Steuererklärung zu schreiben ... :( Vielen Dank im Voraus!
    "Geschichte":
    wir haben das Arbeitslosengeld 2 bis Mai 2005 bekommen und mein Mann war diese Zeit als freiberuflicher Musiklehrer beschäftigt.Dann haben wir von Arbeitsamt eine Absage bekommen und auch Bescheid,dass wir die enstandenen Schulden zurückzahlen mussen.Nach dem unseren Widerspruch wurde uns ein Teil der ganzen Summe bewilligt--und zwar nur für einen Monat,Januar.für 2005 haben wir fast alles abbezahlt.
    Problem:
    Wir haben 2 Beschede mit verschiedenen Summen für Januar (von Arbeitsamt) und auch 2 Lohnsteuerbescheinigungen von der Musikschule,wo mein Mann seit Juli als Angestellter arbeitet--eine Bescheinigung umfasst die Zeit von januar bis Juli,die andere--von Februar bis juli.was muss ich schreiben --welche Summe in Zeile 28 Anlage N?aus dem ersten Bescheid mit datum von Mai 2005 (es haben wir wirklich bekommen),oder aus zweitem,mit datum von Maj 2006(die Nachzahlung wird zur Tilgung unserer Restforderung genutzt)?Und welche Bescheinigung ist "die richtige"?


    2. Komputer.
    wo finde ich Computerfragebogen für die die Anrechnung der berufliche Nutzung unseres PC?
    Wir haben alle Belege,aber Komputer hat unser Sohn gekauft und drauf steht sein Name . Kann das ein Problem sein?


    3."Dank" meiner Deutschkenntnissen kann ich nicht verstehen,was schreibe ich in Zeile 70-71 auf dem ersten Blatt?mein Mann ist gesetzlich vesichert und ich bin vamilienversichert.Ja oder nein?


    Danke 1000 Mal für eure Geduld !ich hoffe,dass ihr mich verstanden habt... :)


    Gute Nacht und guten Tag!

  • Hallo,Frühling!!!
    1.ich wollte mir kein Programm kaufen,weil ich nicht weiß,welches von ihnen besser ist und überhaupt nicht sicher,ob ich das alles verstehen kann ...:)
    (ich denke sogar,dass mit unserer Situation jedes Programm kann kaputgehen -- ein witz,natürlich,aber kann wahr sein...:)


    2.ich muss auch zugeben(obwohl ich schäme mich ein bischen),aber vor eine Woche hatte ich keine Ahnung an WISO ,und was ist t@x--weiß ich bisher nicht.ich versuchte mal mit ELSTER alles auszufühlen,aber dort konnte ich nicht die Blätter ausdrucken... wenn du(darf ich per du ?) mir sagst,welches ich kaufen muss,dann sage bitte auch wo,o`k?


    Danke für deine Antwort--auch für nächste!:)

  • Hallo Jana,


    es ist sehr schwer zu beschreiben, wie Du alles eintragen mußt, wenn Du kein Computerprogramm hast.
    Dafür gibt es eigentlich die Lohnsteuerhilfevereine, die helfen bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung.
    Das hier ist eigentlich ein Forum für Leute, die mit den Steuerprogrammen der Fa. Buhl, WISO-Sparbuch oder t@x arbeiten.
    Anhand der Programme kann man leichter beschreiben, wo und was eingetragen werden muß.
    Mit dem ELSTER-Programm habe ich auch noch nicht gearbeitet, ich benutze nur das WISO-Programm.


    Aber ich werde es aber mal versuchen.
    Arbeitslosengeld 2 wird in die ESt-Erklärung gar nicht eingetragen, was Dein Mann im Januar rechtmäßig bezogen hat.
    Aber Arbeitslosengeld 1 muß immer eingetragen werden (Anlage N, Seite 1, Zeile 27 = Summe und 28 = Grund z.B. arbeitslos und Arbeitslosengeld 1).
    Dann ist die Lohnsteuerbescheinigung von Februar bis Juli richtig. Diese Zahlen werden, wenn Dein Mann angestellt war – also Arbeitnehmer – in die Anlage N, Seite 1, Zeilen 1 bis 6 eingetragen. Einfach alle Zahlen der LSt-Bescheinigung abschreiben.


    Zu 2.
    Ein Computerfragebogen ist immer in den Steuerprogrammen WISO-Sparbuch und t@x enthalten. Du kannst auch beim Finanzamt anrufen und Dir einen Computerfragebogen zuschicken lassen. Ich weiß nicht, ob das ELSTER-Programm so was hat.


    Deine Frage:
    „…aber Komputer hat unser Sohn gekauft und drauf steht sein Name . Kann das ein Problem sein?...“
    Und wer hat den Computer bezahlt? Nur wer auch bezahlt hat, darf den Computer in seiner ESt-Erklärung angeben.
    = Anlage N, Seite 2, Zeile 52 bis 54

    zu 3.
    In den Mantelbogen, Seite 3, Zeile 70-71, kommt ein Ja=1


    Versuche mal alles einzutragen. Bei weiteren Fragen bitte noch mal melden.


    Programme, mit denen man eine Einkommensteuererklärung machen kann, gibt es sehr viele. Dabei sind die Billigsten nicht immer die Besten, aber es kommt immer auf die persönlichen Verhältnisse an und man hat den Vorteil, daß man vorher weiß, ob man vom Finanzamt Geld zurück bekommt (Lohnsteuer) oder noch bezahlen muß.
    Kaufen kann man die Steuerprogramme fast überall dort, wo es Computer und Software gibt, auch in einer Buchhandlung, im Supermarkt, im Kaufhaus, im Internet oder bestellt direkt bei der Firma.

  • Vielen herzlichen Dank dir für deine ausführliche Antwort!!!fast alles ist mir klar geworden!


    was Komputer betrifft:


    Unser Sohn hat das gekauft,aber nur weil wir ihn daran gebeten haben--er hat einfach viel mehr Ahnung ,als wir beide :)) und mein Mann hat an die zukunftige Steuerklärung nicht nachgedacht...


    Lieber Frühling!du hast mir sehr geholfen,aber du hast nicht geschrieben,welches Programm am besten ist--deiner Meinung nach?oder war das deine Antwort,dass ich mich nicht nach der "Güngstigkeit" des Programmes entscheiden muss?das heißt:das teuerste ist auch das beste?
    Für mich ist sehr wichtig "Zugängigkeit"(ich bin aber nicht sicher,dass dieses Wort überhaupt in Deutsch existiert--Entschuldigung,wenn nicht...)


    nochmal--vielen Dank!Jana