Grundstücksgemeinschaft

  • Hallo zusammen,


    bin (wie so viele) gerade bei den Steuererklärungen, ein kleines Problem habe ich jetzt noch.


    Zusammen mit meiner Lebensgefährtin habe ich eine vermietete Eigentumswohnung, die uns zu je 50% gehört.
    Als Grundstücksgemeinschaft (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts) wurde uns hierfür eine neue Steuernummer zugeteilt. Hierfür habe ich die Steuererklärung gerade fertiggestellt.
    Muss ich in unseren persönlichen Steuererklärungen diese ETW als Anlage (V) nochmal aufführen?
    Wenn ja, mit welchen Zahlen? Für jeden von uns mit den gesamten Ein und Ausgaben oder muss ich diese Werte nach der prozentualen Beteiligung also 50% gleich halbieren und bei jedem praktisch die Hälfte der eigentlichen Ein bzw. Ausgaben eintragen?





    Vielen Dank


    Gruß
    H.Schmitt

  • Hallo H.Schmitt,


    zu Ihrer Frage:
    "Muss ich in unseren persönlichen Steuererklärungen diese ETW als Anlage (V) nochmal aufführen? "


    ==> Ja, aber nur das Ergebnis= eine Zahl (Ihre 50%, die Ihnen aber 100% gehören) eintragen.


    Für Details haben Sie doch die Formulare der 'Gesonderten und Einheitl. Feststellung' erstellt und das ist Voraussetzung für Ihren Anteil in Ihrer 'persönlichen' ESt-Erklärung.