Hallo,
in der Steuerklärung meiner Freundin (geschieden und alleinerziehend) hatte diese nachgewiesene Kinderbetreuungskosten in Höhe von EUR 1.460,00 geltend gemacht. Die Übertragung des vollen Kinderfreibetrages vom Kindesvater auf sie hatte sie NICHT beantragt. Dementsprechend hätten Kinderbetreuungskosten in Höhe von EUR 686,00 vom zu versteuernden Einkommen in Abzug gebracht werden müssen.
Das Finanzamt ihr hat nun entgegen der Abgabe der Steuererklärung den vollen Kinderfreibetrag zugesprochen - dementsprechend wurden keine Kinderbetreuungskosten berücksichtigt, da diese unter dem Betrag von EUR 1.548,00 liegen.
Dadurch hat sich der Erstattungsbetrag von EUR 314,00 auf EUR 240,00 reduziert.
Frage:
Ist diese Übertragung des gesamten Kinderfreibetrages durch das Finanzamt ein MUSS oder kann man dem widersprechen?
Ich habe es so verstanden, dass man die Übertragung des vollen Freibetrages beantragen KANN, aber NICHT MUSS!
Vielleicht ist es von Relevanz, dass sie Kindergeld in voller Höhe und nicht nur in Höhe von 50% erhalten hat?
Vielen Dank vorab für eine Rückinfo.
H. Matton