Hallo,
momentan sitze ich über der ersten Steuererklärung meines Lebens und verstehe eigentlich immer noch nicht viel von dem ganzen. Ich bitte also um Nachsicht, wenn diese Frage nicht unbedingt qualifiziert klingt.
Mein Problem ist folgendes: Ich habe letztes Jahr nach Abschluss meines Studiums erstmals eine Stelle angetreten. Diese Arbeitsstelle ist ca. 750 km von zuhause weg (zuhause: München, Arbeit: Hamburg). Folglich habe ich mir hier eine Wohnung genommen. Wichtig: zuvor habe ich zusammen mit meiner Mutter in einer Wohnung gewohnt. Soweit ich es bisher verstehe kann ich also (seit 01.01.2004) keine doppelte Haushaltsführung geltend machen, weil ich zuvor keinen echten eigenen Haushalt hatte. Soweit, so schlecht, aber ist es denn möglich, zumindest die Familienheimfahrten noch abzusetzen? Schließlich habe ich einen auf 3 Jahre beschränkten Arbeitsvertrag, bin single, und mein Lebensmittelpunkt ist nunmal in München (Familie, Freunde, Sportverein, etc....). Aufgrund der Entfernung kann ich aber nunmal nicht die üblicherweise vom Finanzamt geforderten 2x pro Monat nach hause fahren, um nachzuweisen, dass ich dort meinen Lebensmittelpunkt habe (Letztes Jahr habe ich es gerade mal 5x geschafft, dafür dann aber immer etwa länger, als nur für 2 Tage am Wochenende). Außerdem läßt es meine Arbeit nicht zu, dass ich mich hier nach belieben entferne, nur weil mal wieder Wochenende ist (bin Physiker, und die Experiment laufen nun mal leider nicht nur von Mo. 8:00 Uhr bis Fr. 17:00 Uhr, sondern ab und zu muß ich auch am Wochenende mal nach dem Rechten sehen, um genau zu sein, ist das die Regel, obwohl die "offizielle" Arbeitszeit hier sich auf die üblichen 5 Tage die Woche beschränkt).
Hierzu fällt mir jetzt noch eine Frage ein.
Es geht um die Entfernungspauschale: Kann ich auch Sa/So und Feiertage angeben, wenn ich an diesen Tagen in die Arbeit gefahren bin, um nach dem Rechten zu sehen, obwohl das außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten ist? (Ich bin übrigens nicht in der Stechuhr-Zeiterfassung, da ich hier nur eine "wissenschaftliche Hilfskraft" bin, aber die Wache amTor schreibt auf, wann ich das Gelände betrete, es wäre also -- zwar mit etwas Aufwand -- auch nachweisbar).
Ok, also auf jeden Fall schon mal vielen Dank im voraus für jede Art von Hilfe. Ich versuche nämlich schon seit Tagen dazu eine für mich hilfreiche Antwort im Netz zu finden. Leider bisher ohne Erfolg.
Gruß
nonick