Familienheimfahrten auch ohne "echten" doppelten Haushalt absetzbar?

  • Hallo,


    momentan sitze ich über der ersten Steuererklärung meines Lebens und verstehe eigentlich immer noch nicht viel von dem ganzen. Ich bitte also um Nachsicht, wenn diese Frage nicht unbedingt qualifiziert klingt.


    Mein Problem ist folgendes: Ich habe letztes Jahr nach Abschluss meines Studiums erstmals eine Stelle angetreten. Diese Arbeitsstelle ist ca. 750 km von zuhause weg (zuhause: München, Arbeit: Hamburg). Folglich habe ich mir hier eine Wohnung genommen. Wichtig: zuvor habe ich zusammen mit meiner Mutter in einer Wohnung gewohnt. Soweit ich es bisher verstehe kann ich also (seit 01.01.2004) keine doppelte Haushaltsführung geltend machen, weil ich zuvor keinen echten eigenen Haushalt hatte. Soweit, so schlecht, aber ist es denn möglich, zumindest die Familienheimfahrten noch abzusetzen? Schließlich habe ich einen auf 3 Jahre beschränkten Arbeitsvertrag, bin single, und mein Lebensmittelpunkt ist nunmal in München (Familie, Freunde, Sportverein, etc....). Aufgrund der Entfernung kann ich aber nunmal nicht die üblicherweise vom Finanzamt geforderten 2x pro Monat nach hause fahren, um nachzuweisen, dass ich dort meinen Lebensmittelpunkt habe (Letztes Jahr habe ich es gerade mal 5x geschafft, dafür dann aber immer etwa länger, als nur für 2 Tage am Wochenende). Außerdem läßt es meine Arbeit nicht zu, dass ich mich hier nach belieben entferne, nur weil mal wieder Wochenende ist (bin Physiker, und die Experiment laufen nun mal leider nicht nur von Mo. 8:00 Uhr bis Fr. 17:00 Uhr, sondern ab und zu muß ich auch am Wochenende mal nach dem Rechten sehen, um genau zu sein, ist das die Regel, obwohl die "offizielle" Arbeitszeit hier sich auf die üblichen 5 Tage die Woche beschränkt).


    Hierzu fällt mir jetzt noch eine Frage ein.


    Es geht um die Entfernungspauschale: Kann ich auch Sa/So und Feiertage angeben, wenn ich an diesen Tagen in die Arbeit gefahren bin, um nach dem Rechten zu sehen, obwohl das außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten ist? (Ich bin übrigens nicht in der Stechuhr-Zeiterfassung, da ich hier nur eine "wissenschaftliche Hilfskraft" bin, aber die Wache amTor schreibt auf, wann ich das Gelände betrete, es wäre also -- zwar mit etwas Aufwand -- auch nachweisbar).


    Ok, also auf jeden Fall schon mal vielen Dank im voraus für jede Art von Hilfe. Ich versuche nämlich schon seit Tagen dazu eine für mich hilfreiche Antwort im Netz zu finden. Leider bisher ohne Erfolg.


    Gruß
    nonick

  • Hallo Nonick,


    Fahrtkosten zur Arbeitsstätte können Sie für jeden Arbeitstag 1x ansetzen, egal ob Samstag oder Sonntag.


    Bei den Familienheimfahrten erkennt das FA den Lebensmittelpunkt bei mindestens 2 Familienheimfahrten pro Monat (=48 Tage) an. Das FG München hat jedoch entschieden, dass nicht die Zahl der Fahrten ausschlaggebend ist, sondern die Dauer der jeweiligen Aufenthalte. Wenn Sie also bei Ihren 5 Fahrten mindestens 48 Tage bei Ihrer Mutter verbracht haben, können Sie sich auf dieses Urteil berufen. (FG München vom 21.6.1995, EFG 1996 S. 744)


    Viele Grüße


    Siegi

  • Hallo, ich habe eine Frage.
    Mein Sohn ist Zeizsoldt und kommt am Freitag von Nordholz bei Cuxhaven nach Hause. Er fährt am Sonntag von Geesthacht wieder nach Nordholz. Das Finanzamt erkennt nur eine Fahrt an, ich habe aber 90 Fahrten eingegeben, es erkennt aber nur 46 an, ist das richtig?
    MfG Heike

  • Hallo Heike,


    hier handelt es sich um Familienheimfahrten.
    Das Veranlagungsjahr hat ca. 52 Wochen, abzüglich Urlaub usw. ergibt ca. 46 Wochen.


    Wenn Ihr Sohn tatsächlich pro Woche 2x nach Hause (Ihre angegebenen 90 Fahrten) fährt, müssen Sie es nachweisen.


    So, wie Sie Ihren Beitrag geschrieben haben, sind die 46 (anerkannten) Fahrten gerechtfertigt - Sonntag zur Dienststelle und Freitag nach Hause.