2 Freiberufler, aber nur 1 DSL-Flatrate Anschluss

  • Meine Frau und ich sind beide als Freiberufler tätig. Wir haben beide je ein Arbeitszimmer im privat gemieteten Haus und ansonsten keine anderen Büro- oder Geschäftsräume. Der Haushalt hat einen DSL-Internetanschluss mit Fatrate, den sowahl meine Frau als auch ich beruflich nutzen. Der private Anteil der Internetnutzung ist nahezu nicht vorhanden und vernachlässigbar. Ich denke, er spielt bei einer Flatrate (hier: Volumentarif) sowieso keine Rolle. Stimmt das?
    Meine (Haupt)Frage lautet: Wie lassen sich die Kosten dieses Internetanschlusses zwischen 2 Freiberuflern teilen? Vertragpartner bei dem Internetprovider bin nur ich. Muß ich meiner Frau daher eine Rechnung mit USt. stellen? Bilden wir hiermit eine Bürogemeinschaft?
    Besten Dank im voraus.
    Jost

  • Hallo Jost,


    Sie sind der Vertragspartner des Internetprovider und können Ihrer Frau ihre Kosten in Rechnung stellen.
    Ob mit oder ohne ausgewiesener USt hängt davon ab, ob Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind.


    Sie bilden keine Bürogemeinschaft, jeder von Ihnen hat ein eigenes Arbeitszimmer. Sie nutzen lediglich ein "Arbeitsmittel" gemeinsam.