Altersentlastungsbetrag

  • Hallo Erich,


    der Altersentlastungsbetrag bezieht sich auf § 24a EStG. Dafür gibt es eine Tabelle, die Sie auch beim WISO-Programm -> Hilfe -> Renten -> Pkt.3.1.3.1.5 finden.


    Der Altersentlastungsbetrag in Höhe von 40% des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte (ohne Versorgungsbezüge, Renten, und nichtselbständige Arbeit) beträgt bis zum Jahre 2004 max. 1.908 EUR.
    Der Altersentlastungsbetrag wird Steuerpflichtigen gewährt, die vor Beginn des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) das 64. Lebensjahr vollendet haben (also erstmals in dem Jahr nach dem 65 Geburtstag).


    Von 2005 bis 2040 wird der Altersentlastungsbetrag auf O EUR abgeschmolzen. Mit der erstmaligen Gewährung des Altersentlastungsbetrages innerhalb des Abschmelzungszeitraums, wird dieser Betrag für den Steuerpflichtigen auf Lebensdauer festgeschrieben.


    Abgeschmolzen wird der Prozentsatz zur Berechnung des Altersentlastungsbetrages wie auch der Höchstbetrag. Siehe hierzu die Tabelle gem. § 24 a EStG.

  • In meiner Steuererklärung 2011hat sich zu 2010 nichts geändert (sehr gering)


    Rentenbeginn 2005


    Aber der Altrsentlastungsbetrag 2010 = 1134 €, wurde nicht in 2011 ausgewiesen = 0 €


    Wo liegt der Fehler?

  • Die Schnellantwort, dass es auf Renteneinkünfte keinen Altersentlastungsbetrag gibt ist grundsätzlich richtig. Allerdings soll es Rentner geben, die darüberhinaus noch andere Einkünfte haben. In meinem Fall haben meine Frau und ich sowohl Renteneinkünfte als auch andere Einkünfte auf die es (getrennt berechnete) Altersentlastungsbeträge gibt. Für 2010 hat WISO das auch richtig berechnet. Für 2011 macht er das nur noch für meine Frau, bei mir ohne erkennbare Gründe aber nicht mehr. Wo ist die Macke in der SW? :?:

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist die Macke in der SW? :?:

    Warum hat eigentlich immer gleich die Software eine Macke, wenn das erwartete Ergebnis nach einer Eingabe nicht eintritt?


    Ich würde hier den Grund schlicht und einfach in den eingegebenen Besteuerungsgrundlagen suchen.


    Ansonsten hilft bei so detaillierten Angaben wie immer nur unser Lieblingshilfsmittel: [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_glaskugel2.gif]

  • Nicht immer gleich "die Macke in der Software". Nicht umsonst habe ich von "ohne erkennbare Gründe" formuliert. ich vergleiche die ausgedruckten Daten meiner Frau mit den ausgedruckten Daten von mir und...Ich finde keinen Anhaltspunkt. (übrigens im Gegensatz zu 2010, wo -unter quasi identischen Bedingungen- das erwartete Ergebnis eintrat, bei WISO und auch beim ESt-Bescheid). Jedem konkreten Hinweis gehe ich gerne nach.

    • Offizieller Beitrag

    Jedem konkreten Hinweis gehe ich gerne nach.

    Was für Hinweise denn ohne Kenntnis jeglicher eingegebener Besteuerungsgrundlagen?

    Ansonsten hilft bei so detaillierten Angaben wie immer nur unser Lieblingshilfsmittel: [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_glaskugel2.gif]