Hausmann

  • Hallo,
    bin diesmal etwas unsicher, wie ich die Lohnsteuerbescheinigung für mich ausfüllen soll. In der Vergangenheit wurde nach dem Beruf gefragt, jetzt aber sind Berufsgruppen vorgegeben, die meiner Meinung nach nicht zutreffen.
    Bei uns ist es halt so, dass meine Frau das Geld nach Hause bringt. So ist es natürlich auch klar, dass ich keine eTIN bekommen habe. Muss ich hier die Härtefallregelung anklicken? Über eine Hilfestellung würde ich mich freuen.

  • Hallo wistol,


    nein, in Ihrem Fall als Hausmann ist das nicht notwendig.


    Die Härtefallregelung bedeutet:
    In Härtefällen konnte die Finanzverwaltung in der Vergangenheit von der elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung absehen. Hierfür bedurfte es eines Antrags des Arbeitgebers. Bei Zustimmung des Finanzamts wurde in diesen Fällen die Lohnsteuer weiterhin auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte eingetragen, diese war dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Diese Regelung gilt für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in ihren Privathaushalten beschäftigen, auch zukünftig weiter. Beachten Sie jedoch, dass für Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn pauschal besteuert wird, keine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen ist.