Ehefrau trägt Steuerlast des verstorbenen Ehemannes

  • Habe jetzt für meine Mutter die fällige Einkommensteuererklärung für 2005 fertig bekommen.
    Mein Vater ist im August letzten Jahres verstorben.Er war Pensionär und hatte noch eine zusätzliche kleine Altersrente.Meine Mutter erhält jetzt neben einer kleinen eigenen Rente (monatl. 190 EUR),seit Sept. eine reduzierte Witwenpension.Nach WISO Berechnung erwartet meine Mutter aufgrund der berühmten 50% eine Nachzahlung von 882 EUR.
    (Wenn ich keine Fehler gemacht Habe).Meine Frage:
    muß meine Mutter diese Steuerlast (geerbt) tragen?Wenn ich sie alleine berücksichtige,ergibt sich eine Rückzahlung von 32 EUR.
    Verstehen tu ich das zwar nicht,aber es scheint laut Wiso so zu sein.
    Ich denke zwar,das die gemeinsame Steuererklärung unumgänglich ist,aber Fragen kostet ja nichts.
    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo conquestador,


    Ihre Mutter kann die getrennte Veranlagung nutzen, sie muß nicht die Zusammenveranlagung wählen.


    Durch die Pension und Altersrente Ihres verstorbenen Vaters ist es durchaus möglich, daß eine erhebliche ESt-Nachzahlung aufgrund der neuen Gesetzeslage anfällt.


    Lesen Sie bitte auch mal hier (die neuesten Beiträge) nach:
    ==> Beiträge zu 'Zusammenveranlagung Sonstige Einkünfte Anlage SO' ( Id:= 14362 )
    Autor: Klaus Schmidt vom: 21.01.2005

  • Dies Antwort habe ich so nicht erwartet.
    Das heißt also,das meine Mutter durchaus die Getrennte Veranlagung wählen darf?!
    Aber wer trägt dann die Steuerschuld meines verstorbenen
    Vaters?
    Ich frage mal ganz naiv: erbt meine Mutter diese nicht?
    Bzw. ist sie dafür nicht verantwortlich?
    Die oben genannte Lösung bedeutet ja laut WISO: 32 EUR zurück,statt 882 EUR zahlen?!

  • Hallo conquestador,


    zu Ihrer Frage
    "...Aber wer trägt dann die Steuerschuld meines verstorbenen Vaters? ..."


    -> die Erben(-gemeinschaft)
    Wenn Ihre Mutter Alleinerbin ist, dann ist es natürlich sinnlos, die getrennte Veranlagung zu wählen.
    Aber Ihre Mutter muß ja nicht die Alleinerbin sein, es gibt u.a. die gesetzliche Erbfolge oder die Festlegung per Testament, somit könnte es jede x-beliebige Person sein.


    Zu diesem Thema gibt es auch eine Pressemitteilung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 18.01.2006.