Muß ich in der Einkommenssteuererklärung Angaben zum selbst genutzten Wohneigentum machen, obwohl das Einfamilienhaus bereits 1989 fertiggestellt wurde und seitdem von uns bewohnt wird?
Selbst genutztes Wohneigentum
- chris21
- Erledigt
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Hallo Christel,
nein, das ist nicht notwendig.
Nur - wenn Sie ein Arbeitszimmer geltend machen wollen.