Abfindungszahlung mit normalem Steuersatz??

  • Ich habe im Jahr 2005 eine Abfindung auf Grund betriebsbedingten Kündigung erhalten.


    Das WISO-Sparbuch hat mir entsprechend eine Rückzahlung mit ermäßigten Steuersatz nach der Fünftelregelung berechnet.


    "Mein heute eingetroffener Einkommensteuerbescheid weist mit Hinweis auf ein BMF-Schreiben von 24.05.04 auf die Möglichkeit für die ermäßigte Steuer hin, die nur dann gegeben ist, wenn eine "Zusammenballung der Einkünfte" vorliegt!


    Meine Einkünfte in 2005 (ALG 1 + Abfindung) würden die Einnahmen von 2004 nicht übersteigen, daher ist eine "Zusammenballung nicht gegeben".


    Ist das so korrekt???? Hätte eine Zusammenveranlagung mit meiner Ehefrau (hat in 2005 ähnlich verdient wie in 2004) dieses Problem gelöst??


    Danke für Tipps!!!

  • Hallo tamronx,


    ja, das ist so korrekt. Eine Zusammenveranlagung löst das Problem nicht.
    Das ist abhängig von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber.


    Lesen Sie bitte hier nach, ist sehr verständlich geschrieben.


    ---> <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.dashoefer.de/ED-ABFIND/Probe.pdf">http://www.dashoefer.de/ED-ABFIND/Probe.pdf</a><!-- w -->


    oder (anderes Format)


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