Betriebsaufgabe wegen Ablehnung durch Behörde

  • Betriebsaufgabe wegen Ablehnung durch Behörde


    Hallo, ich wurde nach meiner Umschulung zur Steuerfachangestellten von einem Lohnsteuerhilfeverein angeworben,als Beratungsstellenleiterin tätig zu sein. Darauf habe ich mich gerne eingelassen.
    Ich habe also auf die guten Ratschlägen hin Gewerbe angemeldet, zur Umsatzsteuer optiert und Vorsteuer für meine Büroeinrichtung einschließlich Laptop, Gesetze e.t.c. kassiert.
    Das hatte nur einen Haken: Da mir als Beratungsstellenleiterin 3 Jahre Berufserfahrung fehlten, wurde für mich ein Steuerberater gesucht der für diese 3 Jahre der Beratungsstellenleiter ist und ich die Mitarbeiterin der Beratungsstelle. Laut Lohnsteuerhilfeverein gäbe es im Steuerberatungsgesetz eine "Auffangvorschrift" - Da heißt es, dass der, der 3 Jahre auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts praktisch an 16 Wochenstunden tätig war, zum Beratungsstellenleiter ernannt werden darf- Wie, geht daraus nicht hervor. Im Nachhinein weiß ich, dass das so wie bei mir geplant war im Leben nicht möglich ist... Es ist in jedem Fall eine Weisungsgebundenheit und auch nur ein Arbeitgeber. Der Lohnsteuerhilfeverein macht diese Geschichte aber seit 15 Jahren mit seinen freiberuflichen Mitarbeitern. Das klappt wohl immer.


    Naja, ich habe nach 4 Monaten Wartezeit von der OFD meine Ablehnung bekommen.
    A: Beratungsstellenleiter soll der Steuerberater sein. Intern hatten wir aber ein Vertrag, der zwischen mir und dem Verein ein Beratungsstellenleitervertrag beinhaltete und ein ergänzender Vertrag zwischen dem Steuerberater und allen Beteiligten...
    B: Wenn die Beratungsstelle bei mir zuhause ist, ist es praktisch unmöglich für den Beratungsstellenleiter an die Unterlagen seiner Mitglieder ungefragt zu kommen.
    C: Wo verdient ein Mitarbeiter mehr Geld als der Chef?


    Dem nicht genug...


    Das Finanzamt lehnte die Anerkennung meines Gewerbes nachträglich ab. Ich bekam die Beriebsausgaben aus 2005 nicht anerkannt und heute ging vom Konto ein Betrag ab, der wohl die von mir in Anspruch genommene Vorsteuer beinhaltet. Als Text steht auf dem Auszug: "Siehe besondere Mitteilung", die aber noch nicht da ist...


    Wer von euch hat die Quelle des Urteils aus der hervorgeht, dass wegen Ablehnung einer Behörde das Gewerbe nicht nachträglich aberkannt werden darf, wenn der Gewerbetreibende nicht Betrug im Schilde führte???

    "Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen" (Helmut Schmidt)

  • Hallo Corina,


    ich schreibe zu dem Thema nichts weiter, da Sie diesen Beitrag in allen möglichen Steuerforen bereits gepostet haben und auch entsprechende Antwort erhielten, deren ich mich anschließe.

  • Lieber Frühling,


    vielen Dank trotzdem!


    mithilfe der vielen guten Tipps in den anderen Foren habe ich für mich eine gute Lösung gefunden.Ich habe mich damit ja auch nicht versteckt, sondern musste schnell eine Entscheidung treffen. Mit der Zeit weiß man auch, wessen Ideen wertvoll sind.


    Da ich Ihre Kommenare auch gerne lese und auch gut geschrieben finde, freue ich mich natürlich, dass Sie sich da anschließen können!


    Liebe Grüße Corina

    "Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen" (Helmut Schmidt)