Hallo Frühling,
so,die Steuererklärung ist soweit fertig.Es bleibt bei der Nachzahlung,da meine Mutter Alleinerbin ist,wir als Kinder sind Nacherben.
Meine abschließende Frage aber ist noch eine andere:
mein Vater hat 2005 freiwillige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 2156 EUR geleistet.
Ist es richtig,das lt. Programm nur 1.500 EUR steuerlich angerechnet werden ?
Ich poste hier mal den WISO-Text:
Der Höchstbetrag 2005 für die übrigen Vorsorgeaufwendungen ist ausgeschöpft!
weniger...
Übrige Vorsorgeaufwendungen sind ab 2005 in diesem Fall bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € steuerlich abzugsfähig. Dieser Höchstbetrag ist unter Berücksichtigung der bisherigen Angaben bereits erreicht und weitere Versicherungsbeiträge wirken sich daher nicht aus. (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 u. Abs. 4 EStG)
Achtung:
Für die Günstigerprüfung nach dem alten Recht bis 2004, ist Höchstbetrag bisher noch nicht ausgeschöpft worden. Falls bisher noch nicht sämtliche abzugsfähige Versicherungsbeiträge für dieses Steuerjahr eingetragen worden sind, so sollte dies nachgeholt werden. Um den Höchstbetrag auszuschöpfen, sollten mindestens noch 3.579 € geltend gemacht werden. (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 u. Abs. 2 u. 3 EStG (2004))
Was bedeutet der Absatz unter Achtung ?
Ist hier vielleicht noch was zu machen ?
Und abschließend nochmal: es ist einfach super wie man sich hier im Forum bemüht Fragen zu klären !!
Vielen Dank und Kompliment.