Hallo,
ich arbeite im AD/öffentlicher Dienst in Dienstkleidung (mit Abzeichen) .
Also habe ich in meiner Steuererklärung 2005 die Reinigung dieser Dienstkleidung angegeben. Keine Pauschale sondern Einzelaufstellung. Das FA hat jedoch abgelehnt mit der Begründung, das das keine Berufsbekleidung sei. Soll ich nun mit Dienstkleidung zum FA?? Oder wie soll ich es denen beweisen, wenn der Beruf schon nicht ausreicht?
Dann habe ich den Verschleiss meiner Schuhe angegeben. Klar, die sind nicht vom Arbeitgeber, sondern die muss ich privat kaufen. Den Verschleiss dieser bürgerlichen Schuhe habe ich jedoch aufgrund des Hinweises von WISO auch versucht abzusetzen. Auch dies hat das FA abgelehnt. Gibt es hier Gerichtsurteile??? Habe zwar den Tip von Wiso, aber wie belege ich, das es absetzbar ist?? Hab nichts gefunden.
Über Eure Hilfe, einen Tip von Euch wäre ich echt dankbar!!!
Viele Grüsse,
Fee