öffentl. Dienstkleidung u. Verschleiss nicht anerkannt

  • Hallo,


    ich arbeite im AD/öffentlicher Dienst in Dienstkleidung (mit Abzeichen) .
    Also habe ich in meiner Steuererklärung 2005 die Reinigung dieser Dienstkleidung angegeben. Keine Pauschale sondern Einzelaufstellung. Das FA hat jedoch abgelehnt mit der Begründung, das das keine Berufsbekleidung sei. Soll ich nun mit Dienstkleidung zum FA?? Oder wie soll ich es denen beweisen, wenn der Beruf schon nicht ausreicht?


    Dann habe ich den Verschleiss meiner Schuhe angegeben. Klar, die sind nicht vom Arbeitgeber, sondern die muss ich privat kaufen. Den Verschleiss dieser bürgerlichen Schuhe habe ich jedoch aufgrund des Hinweises von WISO auch versucht abzusetzen. Auch dies hat das FA abgelehnt. Gibt es hier Gerichtsurteile??? Habe zwar den Tip von Wiso, aber wie belege ich, das es absetzbar ist?? Hab nichts gefunden.


    Über Eure Hilfe, einen Tip von Euch wäre ich echt dankbar!!!


    Viele Grüsse,
    Fee

  • Hallo Steuerfee,


    was tragen Sie denn als Dienstkleidung, wenn ich mal fragen darf?
    Eine Uniform sollte es schon sein; dann würde ich mal für das FA eine Beschreibung der Dienstkleidung machen (Abzeichen reicht nicht), wenn Sie sonst nur "normale" Pullover, Blusen, Röcke usw. tragen.
    Sie müssen nachweisen, daß es sich um Dienstkleidung handelt, die Sie niemals privat tragen!
    Das Gleiche gilt für die Schuhe - was sind das für Schuhe - kann man diese auch privat tragen?


    Schauen Sie sich bitte mal das Urteil vom FG Münster (13.8.2004), Az: 4K 4303/02 E an
    -> <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2004/4_K_4303_02_Eurteil20040813.html">http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muens ... 40813.html</a><!-- m -->


    Hier wurde auch nicht exakt nachgewiesen, deshalb keine Anerkennung.


    Weiterhin finden Sie noch Hinweise hier im Forum, nutzen Sie bitte die Foren-Suche.

  • Hallo Frühling,


    ich besitze Dienstkleidung, die ich "nicht" privat tragen kann. Sondern das private tragen auch verboten ist.


    Die Schuhe sind privat, da habe ich auch nicht den Kauf abgesetzt, sondern es gibt von WISO Steuerdaten den Hinweis, das man den Verschleiss "bürgerlicher Kleidung" absetzen kann, wenn man diese dienstlich trägt.


    Für den Tip der Forensuche, DANKE! Da hatte ich es bereits versucht.