Leistungen von Kfz-Versicherung steuerfrei ?

  • Hallo,


    durch einen unverschuldeten Unfall mit meinem Fahrzeug habe ich die Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommen. Muss ich das in meiner EK-Steuer angeben, wenn ja, wie/wo ?
    Das Fahrzeug wurde repariert, jedoch günstiger, muss ich den Mehrbetrag (ist das ein Gewinn, da ich weniger ausgegeben habe, als ich von der Versicherung bekommen habe ?) in der Steuer angeben ?
    Ich muss je Quartal eine Ust-Voranmeldung machen, muss ich diese Beträge dort auch angeben ?


    Ich bin echt ratlos, hoffe sehr, dass mir da jemand helfen kann. Links im Internet, wo ich was dazu finde, wären auch toll. Ich habe natürlich schon selbst gesucht, aber bin nicht richtig fündig geworden.


    Vielen Dank !
    S.E.

  • Hallo Simone,
    Erstattungsleistungen von einer Versicherung müssen auf die ermittelten Schadenskosten angerechnet werden. Das gilt auch für Leistungen von der eigenen Versicherung, z. B. Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.


    Wenngleich auch solche Ersatzleistungen nicht zu steuerrelevanten Einnahmen führen dürfen, so ändert sich dies, wenn die Entschädigung Werbungskosten / Betriebsausgaben ersetzt. Denn insoweit sind Sie ja nicht mehr mit Aufwendungen belastet (FG München vom 18.3.1998, EFG 1998 S. 1083).


    D.h. also, wenn Sie die Schadenskosten weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben geltend gemacht haben, werden die Erstattungsleistungen auch nicht angerechnet. Auch den Mehrbetrag, wie in Ihrem Falle brauchen Sie nicht anzugeben.


    Eine Nutzungsausfallentschädigung, die Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erhalten, brauchen Sie ebenfalls nicht auf Ihre Schadenskosten anzurechnen. Das gilt ebenfalls für Leistungen, die als Schmerzensgeld gezahlt werden (FG Hamburg vom 22.5.1992, EFG 1992 S. 735).


    Gruß
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->

  • Hi,


    ich muss dieses Thema mal vorholen. Nach einem Hagelschaden hat die Kaskoversicherung meines PKW eine Entschädigung gezahlt. Den Betrag habe ich "Bank" ein für Konto "Versicherungsentschädigung" gebucht. Eigenartigerweise ist die Buchung einkommensneutral, d.h. sie erscheint in der EÜR weder bei den Einnahmen noch mit negativem Vorzeichen bei den Ausgaben. Das kann doch nicht richtig sein oder sind diese Leistungen nicht nur umsatzsteuerfrei sondern auch einkommensteuerrechtlich neutral?
    An den Einstellungen für das Konto 2742 habe ich nichts geändert.


    Die Reparatur soll ggf. später vorgenommen werden.


    Danke für die Hilfe
    Andi-Han

  • Hallo,


    das wird daran liegen, dass dieses Konto nicht richtig geschlüsselt ist! Also einfach richtig zuordnen, denn der Betrag gehört in die Einnahmen ( ust-frei), wenn der PKW Betriebsvermögen sit. Eine spätere Reparatur ist dann natürlich auch Betriebsausgabe.


    Ulli

  • .. danke für die schnellen Antworten. Ich habe das Konto 2742 nunmehr umgestellt in die Kategorie "außerordentliche Erträge". Jetzt taucht die Zahlung "oben" auf der Einnahmeseite auf. Mich wundert, dass das Konto wohl unrichtig vorgegeben war.


    Grüsse
    Andi-Han