Hallo,
ich benutze meinen privaten PKW für Geschäftsfahrten in meinem Betrieb und setzte dafür 0,30 € je km ab. Soweit ich weiß, gab es mal eine Vorschrift, die besagte, dass höchstens 50 % der Gesamtlaufleistung mit 0,30 € abgesetzt werden können und dass das Fahrzeug automatisch als betriebliches fahrzeug geführt wird, wenn es mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Dann müssen die tatsächlichen Kosten angesetzt und die private Nutzung durch Fahrtenbuch festgestellt oder pauschal mit 1 % pro Monat versteuert werden.
Ist das noch aktuell?
Danke
barbara1305
Reisekosten mit privatem PKW, 50 % -Regelung ???
- barbara1305
- Erledigt
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Hallo Barbara,
ob ein Fahrzeug, dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, hängt vom Umfang der betrieblichen Nutzung ab. Beträgt die betriebliche Nutzung
- mehr als 50 %, gehört das Fahrzeug automatisch zum notwendigen Betriebsvermögen.
- weniger als 10 %, so zählt das Fahrzeug zum notwendigen Privatvermögen.
- zwischen 10 und 50 %, können Sie wählen, ob Sie das Fahrzeug dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuordnen (gewillkürtes Betriebsvermögen).Ist also noch aktuell.
Gruß
<!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->