Reisekosten mit privatem PKW, 50 % -Regelung ???

  • Hallo,
    ich benutze meinen privaten PKW für Geschäftsfahrten in meinem Betrieb und setzte dafür 0,30 € je km ab. Soweit ich weiß, gab es mal eine Vorschrift, die besagte, dass höchstens 50 % der Gesamtlaufleistung mit 0,30 € abgesetzt werden können und dass das Fahrzeug automatisch als betriebliches fahrzeug geführt wird, wenn es mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Dann müssen die tatsächlichen Kosten angesetzt und die private Nutzung durch Fahrtenbuch festgestellt oder pauschal mit 1 % pro Monat versteuert werden.
    Ist das noch aktuell?
    Danke
    barbara1305

  • Hallo Barbara,
    ob ein Fahrzeug, dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, hängt vom Umfang der betrieblichen Nutzung ab. Beträgt die betriebliche Nutzung
    - mehr als 50 %, gehört das Fahrzeug automatisch zum notwendigen Betriebsvermögen.
    - weniger als 10 %, so zählt das Fahrzeug zum notwendigen Privatvermögen.
    - zwischen 10 und 50 %, können Sie wählen, ob Sie das Fahrzeug dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuordnen (gewillkürtes Betriebsvermögen).


    Ist also noch aktuell.


    Gruß
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->