Arbeitgeberdarlehen, geldwerter Vorteil

  • Hallo sparer1971,



    dazu folgendes:
    Überzieht man sein Girokonto, liegen die Sollzinsen sehr hoch.
    Eine gute Alternative zum teuren Darlehen bei der Bank ist ein Darlehen vom Arbeitgeber. Der Zinsvorteil aus einem Darlehen oder Restdarlehen; bis zu 2.600 Euro ist es steuer- und sozialversicherungsfrei.


    Hat der Arbeitgeber Ihnen ein Darlehen von mehr als 2.600 Euro gewährt und beträgt der Darlehensrestbetrag am Ende des Lohnzahlungszeitraums mehr als 2.600 Euro, ist der Zinsvorteil als geldwerter Vorteil zu versteuern und auch in der Sozialversicherung beitragspflichtig. Ein Zinsvorteil ist immer dann anzunehmen, wenn Sie für das Darlehen einen Zinssatz von weniger als 5% bezahlen müssen.


    Eine besondere Regelung gilt für Mitarbeiter von Banken und Sparkassen:
    Hier wird der Zinsvorteil für ein zinsgünstiges Darlehen des Arbeitgebers anders berechnet, weil die sog. Personalrabatt-Regelung zur Anwendung kommt. Der Zinsvorteil bleibt bis Höhe von 1.080 Euro im Jahr steuerfrei. In diesem Fall ist Ausgangspunkt für die Berechnung des Zinsvorteils nicht der Referenzzinssatz von fünf Prozent, sondern der marktübliche Zinssatz für ein Darlehen mit vergleichbarer Höhe, Laufzeit und gegebenenfalls Zinsfestschreibung.


    Der zu versteuernde Zinsvorteil wird auf folgende Weise errechnet:
    Es wird vom eingeräumten Darlehen der marktübliche Zinsbetrag ermittelt. Dabei wird nicht der genannte Vergleichszinssatz, sondern ein marktüblicher Zinssatz zugrunde gelegt. Von dem marktüblichen Zinsbetrag wird dann ein Betrag von vier Prozent abgezogen. Der auf diese Weise errechnete Betrag wird nunmehr von dem tatsächlich eingeräumten Zinsvorteil abgezogen. Zu versteuern ist dann der Teil des Betrages, der den Freibetrag von 1.080 Euro übersteigt.


    Weitere Details:
    --> siehe WISO-Hilfe -> Arbeitnehmerrabatte