Kind mit anderer Kindsmutter als die Ehefrau

  • Hallo.


    Ich wurde in 2006 Vater eines Kindes - jedoch nicht mit meiner Ehefrau (mit der ich 2 Kinder habe) sondern mit einer anderen Kindsmutter.
    Meine Frage:
    Habe ich, wenn ich das 3. Kinde in der Steuererklärung nächstes Jahr angebe, daraus eine finanzielle Entlastung?? Wenn ja von welcher Art?


    Danke
    cicero

  • Hallo cicero,


    im nächsten Jahr können Sie die hälftigen (Kinder-)Freibeträge beanspruchen, evtl. noch Unterhaltszahlungen an die Kindsmutter, falls erfolgt.
    Details dazu finden Sie hier im Forum, wurde schon oft erläutert.

  • Danke schonmal für die Antwort.
    Gilt das auch, wenn ich mit dem Kind kaum etwas zu tun habe ausser die monatlichen Unterhaltszahlungen.
    Stimmt es, dass ich bei Wiso eingeben muss, dass meine Ehefrau die "Stiefmutter" zu dem ausserehelichen Kind ist?


    Danke nochmals.
    cicero

  • Hallo cicero,


    ja, das gilt auch, wenn Sie mit dem Kind kaum etwas zu tun haben, vorausgesetzt Sie sind der leibliche Vater, Sie haben einen zivilrechtlichen Anspruch = halbes Kindergeld.


    Ja, es ist auch richtig, daß für Ihre Ehefrau der Begriff "Stiefmutter" auszuwählen ist, im Formular (für das) KIND erscheint dann nur ein Kreuz und im WISO-Programm öffnet sich anschließend ein 'Unterfenster', wo die Daten der Kindesmutter eingetragen werden müssen.
    Diese Daten (Kindesmutter) erscheinen dann kpl. im Formular KIND, sind auch notwendig zwecks Datenabgleich.