Ausgaben für Arbeitszimmer werden in Berechnung nicht berücksichtigt

  • Hallo,
    Ende 2005 habe ich mich als Freiberufler selbständig gemacht (vorher arbeitslos). Nun will ich die Aufwendungen für das Arbeitszimmer im selbstgenutzten EFH absetzen. Dazu habe ich nur etwas bei "Ausgaben als Arbeitnehmer" gefunden. Allerdings wird das nie in die Rückzahlungs-Berechnung einbezogen.
    Was mache ich denn verkehrt?
    Danke im Voraus

  • Hallo AnGe,


    Ihre getätigte Eintragung ist nicht korrekt.
    Wenn Sie (als Freiberufler) selbständig arbeiten, sind Sie kein Arbeitnehmer mehr.
    Als Selbständiger haben Sie dann nur noch Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.
    Die Aufwendungen für Ihr AZ gehören zu den Betriebsausgaben.


    Korrigieren Sie evtl. Ihre Eintragung und dann rechnet das Programm auch richtig.