Geringfügig Beschäftigte/r

  • Hallo,


    wo wird im Wiso Sparbuch die Einnahmen aus "GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE" eingetragen???????
    Der Arbeitgeber habt pauschal 2 % abgefürt und es ist keinen Eintrag auf der Lohnsteuerkarte vorhanden.
    Wo im Programm müssen die Eingaben erfolgen???


    Freue mich auf die Antwort
    Grüße
    Schluckauf

  • Hallo Schluckauf,


    Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung mit Pauschalversteuerung braucht nicht in der ESt-Erklärung angegeben zu werden, also keine Eintragung - aber Werbungskosten dürfen Sie für die geringfügige Beschäftigung auch nicht angeben.