50%-Lohn der Ehefrau = Verlust ????!!!!

  • Hallo Steuerprofis,


    wir hatten Warnungen überhört.
    Wir vertrauten dem deutschen Staat...


    .... also hat meine Frau trotz Warnungen aus dem Umfeld ihren 400 Euro-Job in einen 749 Euro Bruttolohn ( 50% Beschäftigung ) auf Wunsch der Chefin geändert..
    Mein Bruttogehalt liegt bei 3700 Euro. Wir haben 2 Kinder und kein Wohneigentum.
    Also Otto-Normalverbraucher.
    Nun haben wir alle notwendigen Daten mal zusammengestellt und ( auch mit Hilfe von WISO Sparbuch ) eine Berechnung durchführen lassen.
    Nun scheint es so, daß wir zum Jahresausgleich noch weit über 500 Euro zurückzahlen müssen ???!!...


    Kann das sein ? Ist der Staat so unfair und belastet einen zusäzlichen Steuerzahler dermaßen, sodaß der "spürbare" Stundenlohn niedriger ist, als beim 400 Euro-Job ?


    Machen wir irgendetwas falsch ?


    oder sollte meine Frau diesen Vertrag lieber nicht abschließen ?


    Gibt es Möglichkeiten, wenn man schon weiss dass man nachzahlen muss, dies im Vorfeld vom Gehalt abziehen zu lassen ( noch weniger Gehalt *stöhn* ) .....?


    Ich bin für jeden Tip dankbar !!


    Vielen Dank im vorraus.


    Gruß
    Stephan & Alexandra

  • Hallo Stephan & Alexandra,


    sicherlich haben Sie die LSt-Klassen-Kombination 3/5 gewählt. Da ist es fast immer üblich, daß man im Endeffekt bei der ESt-Erklärung nachzahlen muß, wenn man nicht sehr hohe Werbungskosten (alles, was mit der Arbeit zu tun hat) erklären kann.
    Ändern Sie die LSt-Klassen-Kombination auf 4/4, dann haben Sie zwar monatl. etwas weniger Geld zur Verfügung, aber Sie können sicher sein, daß Sie durch die ESt-Erklärung auch Geld vom FA zurück bekommen.


    Die LSt-Klassen-Kombination 3/5 ist richtig gewählt, wenn ein Ehepartner einen 400 €-Job mit Pauschalversteuerung hat.
    Aber wenn der Verdienst mehr als 400 € beträgt und auf LSt-Karte abgerechnet wird (bei LSt-Klasse 5 bleibt nicht viel übrig), ist immer mit einer größeren Nachzahlung zu rechnen.