Belege bei Einreichen der EÜR mit einreichen?

  • Hallo Community,


    es folgt eine "dumme Frage":
    Muss ich die Belege bei Abgabe der EÜR beim Finanzamt mit abgeben, oder reicht es, wenn ich dass Formular einreiche?


    Vielen Dank für die Hilf im Voraus,


    Schreiber

  • Hallo Schreiber,
    grundsätzlich sind dem neuen Formular der Einnahmen-Überschussrechnung keine Belege beizufügen.
    Ausnahmen:Privatnutzung Pkw / Privatnutzung Telefon / Anlagegüter.
    Sofern dies in Frage kommt, dann ist jeweils ein Beleg über die Ermittlung der Privatnutzung Pkw bzw. Telefon dem Formular beizufügen.
    Bei Anlagegüter ist ein Anlagenverzeichnis beizufügen.