Steuerfreier Jahresbetrag

  • Mit der Tastatur.


    Aber mal Spaß beiseite. Um welchen steuerfreien Jahresbetrag geht es? Etwa um den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte? Der spielt nur eine Rolle für die Lohnsteuerberechnung (damit dir nicht zu viel abgezogen wird). Für die Jahreserklärung spielt der Freibetrag keine Rolle mehr. Durch den Freibetrag hast du nur weniger Einkommensteuer (in Form von Lohnsteuer) voraus gezahlt.


    gruß oliver

  • Hallo Oliver,


    es handelt sich um den Freibetrag auf der Steuerkarte.
    Was nützt mir aber ein Steuerprogramm, dass nicht in der Lage ist eine entsprechende Berechnung durchzuführen.
    WISO sagt dir dann, zahl mal eben 520,-€ an das Finanzamt.
    Also entweder hat das Programm die Möglichkeit diese Berechnung mit einfliesen zu lassen, oder es taugt nicht das was es verspricht.


    Gruß Ghostrider

  • Wie ich schon erläuterte, spielt der Freibetrag bei der Berechnung der Einkommsteuer keine Rolle. Warum sollte also das ESt-Programm diese Daten abfragen? Wenn du dir auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen läßt (aus welchen Grund auch immer) und somit zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird, aber bei der Erklärung gar keine Werbungskosten, agB, etc. hast, ist das natürlich schlecht für dich. Aber dann bist du ja selber schuld. Also gibt es kein Grund auf das Programm zu schimpfen, wenn es nicht das berechnet was du gerne hättest. Wunschdenken geht eben an der Realität vorbei.

  • so was ähnliches hab ich auch .
    ichhabe auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag von 8000 Euro
    Es handelt sich dabei um Unterhaltszahlungen.
    gebe ich die Unterhaltszahlungen im Programm an , hab ich einen Erstattungsbetrag von ca 4000 Euro.
    gebe ich den nicht an , so nur noch 400 Euro
    muss ich jetzt den Freibetrag berücksichtigen oder nicht ??

  • Hallo,


    ich muss dieses alte Thema nochmal ausgraben, ich finde weder in der Hilfe noch im Programm noch im Forum darauf eine Antwort.
    Ich habe das ähnliche Problem: ich habe einen steuerfreien Jahresbetrag für die Fahrten zur Arbeitsstätte auf meiner Lohnsteuerkarte (bzw. ELAbzgm). Gebe ich jetzt im Programm die Fahrten noch an? Durch den steuerfreien Jahresbetrag ist der Arbeitnehmerpauschbetrag ja auch schon verwendet, das erkennt WISO ja so gar nicht?


    ALso: kann man die Angabe des jährlichen Steuerfreibetrages irgendwo angeben? Wenn ja, wo? Wenn nein, wie gibt man die Werte ein, dass die Berechnung der Erstattung/Nachzahlung möglichst real ist?

    • Offizieller Beitrag

    Der spielt nur eine Rolle für die Lohnsteuerberechnung (damit dir nicht zu viel abgezogen wird). Für die Jahreserklärung spielt der Freibetrag keine Rolle mehr. Durch den Freibetrag hast du nur weniger Einkommensteuer (in Form von Lohnsteuer) voraus gezahlt.

  • Ich glaube ich habe den Lohnsteuerfreibetrag jahrelang verkehrt aufgefasst...
    Ich glaube es hat Klick gemacht


    Ich hab gedacht, du beantragst den und dann ist alles daraus vorab schon weg... Und er findet keine Beachtung mehr in der Steuererklärung. Dabei dient das nur dazu weniger Lohnsteuer vorab einzuzahlen und das an Ende mit der Erklärung zu rechtfertigen. Korrekt?



    Dann ist das hier wirklich erledigt :)

    • Offizieller Beitrag

    Korrekt?

    Vereinfacht gesagt ja.


    § 39a EStG Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag


    § 46 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 EStG - (Pflichtveranlagung in bestimmten Fällen!)