Übertragung des Freibetrages für Betreuungs-, Erziehungs-, Ausbildungsbedarf

  • Hallo,


    mein Mann hatt zwei Kinder, die bei seiner Ex-Frau leben. Nun habe ich einen geänderten Steuerbescheid für 2005 bekommen, weil seine Frau die Übertragung des Freibetrages für Betreuungs-, Erziehungs-, und Ausbildungsbedarf für seinen einen Sohn beantragt hat. Unter welchen Voraussetzung kann sie das beantragen? Mein Mann hat immer regelmäßig Unterhalt gezahlt. Kann mir jemand den Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs-, und Ausbildungsbedarf erklären? Wie hoch ist der jeweils pro Kind? Bisher war das Thema Kinder und Steuern für mich nie ein Thema - muss mich wohl langsam doch damit beschäftigen.


    Viele Grüße
    Nadine

  • Kann der BEA-Freibetrag auch auf andere Personen ( Oma oder Schwester des Kindes) Übertragen werden.


    Der Kindesvater zahlt überhaupt nichts. Bafög wird nicht gezahlt. (Prüfungen fehlen und sind da nur einmal jählich stattfindend auch nicht zum Laufenden Semester nachzuholen)


    Zur Zeit bzw. sei 2004 ist meine Familie dabei meinen Sohn mehr oder weniger über Wasser zu halten.


    Ich arbeitslos (ALGII) zahle im Rahmen meiner Möglichkeiten Unfallversicherung und Fahrtkosten sowie Naturalien.(Kindergeld wird weitergereicht)
    Meine Mutter (Rentnerin) monatlich 100€ und meine Tochter ebenfalls.


    Danke