Hausverwaltungsabrechnung: Frage zu Rücklagen

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe dass jemand ein bisschen Licht in mein Dunkel bringen kann zum Thema Rücklagen.


    Mein Vater hat nun die erste Abrechnung der Hausverwaltung vorliegen und mir stellen sich einige Fragen...


    - wo bzw. wie werden die anteiligen Rücklagen im WISO Sparbuch eingetragen
    - wo werden die angefallenen Zinsen und Kapitalertragssteuer in Anlage KAP erfasst?


    Ausserdem wurde bei der Wohnungsabrechnung noch ein Posten
    "Rücklage Ölbestand" aufgeführt. Sind das Heizungskosten oder wirklich ne Rücklage???


    Wäre schön wenn sich jemand mit der Thematik auskennt...


    Vielen Dank im Voraus
    C.Hellener

  • Die anteiligen Rücklagen müssen gar nicht im WISO Sparbuch eingetragen werden, da sie Teil des Vermögens sind und nicht zu den Einnahmen gehören.


    Es ist so wie bei einem Sparbuch: Man muss nur die jährlichen Zinsen versteuern, nicht den Kontostand des Sparbuchs.


    Die angefallenen Zinsen und Kapitalertragsteuern werden bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, Sparguthaben und Einlagen eingetragen.


    Die "Rücklage Ölbestand" muss die Hausverwaltung dem Unternehmen angeben, das die jährliche Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung erstellt. So kann der Ölverbrauch ermittelt werden.


    Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung in einem Objekt mit 4 Wohneinheiten und habe jahrelang die Hausverwaltung gemacht. Da war es allerdings einfacher, weil mit Erdgas geheizt wird und es dafür keine Rücklage gibt.


    Vermutlich werden nur die Kosten des tatsächlich verbrauchten Öls bei den Heiz- und Warmwasserkosten berücksichtigt. Diese Kosten müssten in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu erkennen sein. Das nicht verbrauchte Öl steht ja noch zum Heizen zur Verfügung und ist somit tatsächlich eine Rücklage!