Beendigung der Freiberuflichen Tätigkeit (nebenberufl)

  • Meine nebenberuf. freiberufliche Tätigkeit möchte ich beenden.
    Ist da steuerlich etwas zu beachten?
    Wie muss ich z.B. mit angeschafften Arbeitsmitteln umgehen?


    Kann mir hier jemand weiterhelfen? :roll:

  • Du mußt auf den tag der betriebsaufgabe eine schlußbilanz erstellen, einschließlich der dazugehörigen übergangsrechnung. Der sich ergebende übergangsgewinn zählt zum laufenden gewinn.


    Das anlagevermögen, daß Du ins privatvermögen überführst ist zu verkehrswert zu entnehmen. Gut is immer, wenn ein sachkundiger dritter den wert ermittelt, z.b. autohaus für das kfz...


    Danach is der aufgabegewinn zu ermitteln, der eben nicht zum laufenden gewinn zu zählen ist. Er ist u.u. ermäßigt besteuert.

  • Vielen Dank für die Antwort. Habe es leider völlig versäumt mich zurück zu melden. :(


    Aber ich hätte noch ein paar kleine Fragen:
    Ich war/bin als freiberufl. Interviewerin für Marktforschungsinstitute tätig.
    Da sich der ganze Aufwand steuerlich nicht mehr für mich lohnt, möchte ich die Sache auch für's FA abschließen.


    Einen Rest der Tätigkeit möchte ich künftig nur noch im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit für ein Stat. Landesamt ausführen.


    Folgende Fragen hätt ich noch zu der vorherigen Antwort:
    :?: -Ist die Schlußbilanz auch zu erstellen, wenn ich bisher nur EÜR emacht habe?
    -Wo kann ich nähere Informationen dazu und zur Übergangsrechnung finden?
    - Die Gegenstände aus dem Anlageverm (z.B. PC) sind bereits abgeschrieben. Ich bin davon ausgegangen, dass Verbrauchsmaterialien nicht berücksichtigt werden müssen. Ist das richtig ?



    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. :?:

  • Eine Schlußbilanz ist immer zu erstellen, auch wenn Du vorher nur eine EÜR hast machen müssen. Nur so isses gewährleistet, das alle noch nicht bezahlten rechnungen (sowohl eingang- wie auch ausgangsrechnungen) auch steuerlich erfaßt werden.


    Such mal im web unter den stichworten 'wechsel der gewinnermittlungsart'. Beim Verlag Praktisches Wissen gibts da ne ganz gute info.


    Das AV ist zum teilwert :x zu entnehmen! Sieh zu, daß Du eine neutrale, möglichst niedrige schätzung bekommst. Beim auto sind die autohäuser ganz hilfreich. Frag einfach, was Du für Deinen wagen bekommen würdest und laß Dir das schriftlich bestätigen. PC älter als 4 jahre hat nur noch schrottwert, da bezahlt keiner auch nur nen müden cent dafür. Mußte halt sachgerecht schätzen.


    Auch die verbrauchsmaterialien mußte entnehmen. Da dürfte der teilwert leicht zu bestimmen sein, schau, wasses im geschäft kostet. Und vergiß nit, die USt draufzurechnen ;)