Abschreibung bei geerbtem Haus

  • Von meiner Mutter habe ich ein Haus geerbt, das meine Großeltern gebaut haben. Aus alten Unterlagen habe ich entnommen, dass der Bauantrag am 11.03.1954 gestellt wurde. Das Haus wurde vermutlich im Jahr 1954 zum Jahresende fertiggestellt. Als Datum der Fertigstellung habe ich den 31.12.1954 in meine Steuererklärung eingetragen.


    Die jährliche Abschreibung von 2% habe ich alten Steuererklärungen meiner Mutter entnommen und so übernommen.


    Nun meine Frage: Es ist doch richtig, dass die Abschreibung im Jahr 2004 zum letzten Mal geltend gemacht werden konnte, ich also dieses Jahr nichts mehr abschreiben kann? Das Haus wurde erst nach dem Tod meiner Großmutter im Jahr 1975 vermietet. Vorher wurden gar keine Abschreibungen geltend gemacht.

  • Und Sie meinen nicht, Sie hätten mal das Baujahr nennen sollen? Schauen Sie doch mal oben...


    Die Eltern haben also vermietet und die Einkünfte nie angegeben, na da warten Sie mal ab, ein findiger Beamter wird das schon aufdecken.

  • Eine mietfreie Vermietung... was es alles gibt, also nur zur Info, vom Begriff ist das dann keine Vermietung sondern eine unentgeltliche Überlassung.


    Bei Baujahr 1950 ist die Abschreibung bei linearer Afa bereits abgelaufen.

  • Alles klar. Danke für die Beantwortung meiner Frage. Sie sind sehr fit was das Thema angeht. ich will an eine vermietete Wohung ( ja vermietet ;) ) einen Balkon für 12000 € anbauen. kann ich die Kosten steuerlich geltend machen ?

  • Nein, leider nicht. Der Balkon muss extra abgeschrieben werden, weil hier Herstellungskosten vorliegen und keine Erhaltungsaufwendungen. Das heißt man müsste diese 12.000 auf die voraussichtliche Nutzungsdauer ca. 50 Jahre verteilen.

  • Auch ich habe im Juli 2006 ein Haus geerbt, welches ich nun seit dem 01.01.2007 vermiete.
    Das Haus wurde 1970 fertiggestellt, so dass es noch für 13 Jahre abgeschrieben werden könnte. Richtig?


    Kann ich die AfA auch schon für 2006 geltend machen, obwohl die Vermietung erst ab 2007 erfolgt?
    Um das Haus vermieten zu können, mussten in 2006 zunächst einige Renovierungs- und
    Modernisierungsmaßnahmen erfolgen, die ich für 2006 als Erhaltungsaufwand gelten machen werde.


    Aber wie gehe ich bezüglich der AfA vor?


    Muss ich dazu den Herstellungspreis (dieser ist mit rd. 90.000 DM bekannt) ansetzen (= AfA 900 €) oder
    muss ich den aktuellen Wert durch ein Gutachten ermitteln lassen?


    Uhli

    • Offizieller Beitrag

    Die AfA kann schon ab Mitte 2006 geltend gemacht werden, da ja schon Vermietungsabsicht bestand, ebenso die Reparaturkosten.


    90.000 DM Herstellungskosten = 46.016 €


    abzgl. Grund und Boden ca 15 % = 6.902 €


    verbleiben Gebäude-Anschaffungskosten 39.114 €


    pro Jahr 2 % = 782 €


    für 2006 nur für 6 Monate = 391 € AfA

  • Petz, herzlichen Dank für diese Informationen.


    Die 90.000 DM bezogen sich auf den reinen Herstellungspreis des Hauses (exklusive Kauf des Grundstückes),
    so dass sich eine jährliche AfA von 920,32 € ergibt (2006: 460,16 €).


    Oder sind die 15% für Grund und Boden grundsätzlich abzuziehen?


    Danke.
    Uhli

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Uhli"

    Die 90.000 DM bezogen sich auf den reinen Herstellungspreis des Hauses (exklusive Kauf des Grundstückes),
    so dass sich eine jährliche AfA von 920,32 € ergibt (2006: 460,16 €).


    Dann ist deine Berechnung so in Ordnung.

  • Hallo,


    ein von uns in 2005 bzw. 2006 (ist der Erbstichtag eigentlich der Todestag des Erblassers oder die Erbschaftsurkunde?) geerbtes Haus (Baujahr: Vor 1945, exakt nicht mehr nachvollziehbar) wurde zuletzt in den 1980er Jahren modernisiert (Ausbau mit Einliegerwohnung, Ölheizungseinbau, Badsanierung). Bis zum Tod des Erblassers gemischte Nutzung (Eigen- und Mietwohnung, Anteil jeweils ca. 50% an der Wohnfläche).


    In den aufgrund Geringfügigkeit eigentlich überflüssigen Steuererklärungen des Erblassers (weil Rentner) wurde nie großartig auf absetzbaren Aufwand geachtet, d.h. keine AfA, keine Kosten außer den laufenden Nebenkosten angesetzt. Was kann man von den Modernisierungskosten jetzt an- und damit absetzen (derzeit 100% vermietet)? Ein Großteil der Modernisierungsarbeiten wurde in Eigenleistung erbracht. Daher wenige handfeste Belege vorhanden.


    Danke für reichhaltige Antworten.