Von meiner Mutter habe ich ein Haus geerbt, das meine Großeltern gebaut haben. Aus alten Unterlagen habe ich entnommen, dass der Bauantrag am 11.03.1954 gestellt wurde. Das Haus wurde vermutlich im Jahr 1954 zum Jahresende fertiggestellt. Als Datum der Fertigstellung habe ich den 31.12.1954 in meine Steuererklärung eingetragen.
Die jährliche Abschreibung von 2% habe ich alten Steuererklärungen meiner Mutter entnommen und so übernommen.
Nun meine Frage: Es ist doch richtig, dass die Abschreibung im Jahr 2004 zum letzten Mal geltend gemacht werden konnte, ich also dieses Jahr nichts mehr abschreiben kann? Das Haus wurde erst nach dem Tod meiner Großmutter im Jahr 1975 vermietet. Vorher wurden gar keine Abschreibungen geltend gemacht.