Dienstreisen: Wohnung - Arbeitsstätte x 2 ?

  • Hallo !


    Zwischen meiner Wohnung und der Arbeitsstätte liegen 170km für einen Weg. Das heißt doch, dass ich 340km (hin und zurück) ansetzen kann oder sehe ich das falsch ?


    Bin mir nicht sicher, da ein Kollege nur einen Weg bei sich angegeben hat. Schließlich muss ich ja auch wieder von der Arbeit zurück nach Hause.

  • Wie Oliver schon sagte, gilt bei Fahrten zwischen Wohung und Arbeitsstätte die einfache Entfernung. In anderen Fällen (z.B. Dienstreisen) sind die tatsächlich gefahrenen km ansetzbar.


    Gruss nasenpapst

    Wenn einer, der mit Mühe kaum,
    grad öffnet den Verzeichnisbaum,
    schon meint, dass er der Admin wär,
    so irrt sich der!