Anerkennung Umzugskosten/ Verkürzung der Fahrzeit

  • Hallo,
    ich habe in meiner Steuererklärung 2005 meinen Umzug steuerlich geltend gemacht mit der Begründung, dass sich die Fahrzeit um eine Stunde verringert hat. Jedoch habe ich hierzu keine Berechnung vorgelegt, sondern lediglich die beiden Adressen. Das FA hat nun die Anerkennung der Umzugskosten im Steuerbescheid abgelehnt mit der Begründung: Eine Verkürzung der Fahrzeit von mehr als einer Stunde ist nicht ersichtlich.
    Nun meine Fragen:
    Reicht es eine Berechnung nachzureichen und wenn ja, in welcher Form?
    Oder muß ich Einspruch erheben und falls ja, in welcher Form tut man dies?
    Ich habe versucht zu meiner Frage Musterbriefe in der Wiso-Software zu finden blieb dabei aber erfolglos. Gibt es hierzu etwas und ich habe nur noch nicht gefunden wo?
    Und schließlich meine letze Frage: Welche Software bietet sich für die Fahrzeitberechnung an ( Mein Weg zur Arbeit ist eine Kombination aus einer kurzen Strecke mit dem Fahrrad und dann öffentliche Verkehrsmittel)?
    Besten Dank für jede Hilfe im Voraus!

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke dass die Fahrtzeitverkürzung um mehr als eine Stunde auf eine "Autostunde" bezogen ist.


    Andernfalls könnte ja z.B. ein Arbeitnehmer, der mit dem Bus zur Arbeit fährt, die Kosten für einen Umzug an einen 10 km entfernten Ort geltend machen, weil er z.B. durch die bessere Busanbindung eine Stunde Wartezeit beim Umsteigen spart, während ein Arbeitnehmer, der mit dem Auto zur Arbeit fährt, einen Umzug an einen 70km näher an der Arbeitsstätte liegenden Ort nicht ansetzen kann.


    Im Zweifelsfall einfach mal beim FA erkundigen.


    Gruss nasenpapst

    Wenn einer, der mit Mühe kaum,
    grad öffnet den Verzeichnisbaum,
    schon meint, dass er der Admin wär,
    so irrt sich der!