Gehalt/Pension

  • Ich bekam bis Mai 2006 Gehalt, und bin ab Juni 2006 Pensionär.
    Wie muß ich die Steuererklärung für 2006 abfassen? 2 X Anlage N?
    Wie geschieht das mit dem Steuerprogramm?
    Wäre dankbar für Hilfestellung

  • Es kommt darauf an, wieviele Lohnsteuerkarten Sie bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber hinterlegt haben.
    Bei einer Lohnsteuerkarte brauchen Sie auch nur eine Anlage N ausfüllen. Bei zwei müssen Sie demnach auch zwei Mal die Anlage N ausfüllen. Hier ist auch im Programm das Ausfüllen einer zweiten Anlage N vorgesehen.
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Bei zwei müssen Sie demnach auch zwei Mal die Anlage N ausfüllen.


    Nicht unbedingt.


    In die erste Spalte kommt die Summe der Lohnsteuerbescheinigungen der Steuerklassen I bis V.


    In die zweite Spalte der Anlage N kommen die Lohnsteuerbescheinigungen mit Steuerklasse VI.



    Gruß


    der Petz

  • Zwei Anlagen N sind niemals auszufüllen, es sei denn, der Ehegatte hat auch Arbeitslohn/Pension. Für eine Person ist eine einzige Anlage N vorgesehen.


    Die Daten werden einfach addiert, heute werden die Daten jedoch in den meisten Fällen bereits elektronisch übertragen, so dass man die vereinfachte Steuererklärung einreichen kann, die Lohnsteuerbescheinigungen beilegt und das wars dann schon.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    so dass man die vereinfachte Steuererklärung einreichen kann


    Nein, bitte nicht :shock:


    Die sind soooooo unübersichtlich.


    Lieber per Elster, dann spart der Beamte das lästige Einklimpern der Erklärung !



    Zitat

    die Lohnsteuerbescheinigungen beilegt


    muss nicht unbedingt sein, die Daten sind ja schon da :lol:

  • Die vereinfachte Steuererklärung verlangt, die Lohnsteuerbescheinigungen mit beizulegen (steht sogar auf dem Vordruck) dafür braucht man keine Anlage N. Nutzt man die normale Erklärung und die Anlage N, braucht man die Lohnsteuerbescheinigungen nicht beizulegen.

  • Zitat von &quot;Petz&quot;

    Kann man so nicht sagen.


    Man kann ein Kreuz machen, wenn man sie beifügt.


    Muss man aber nicht, die Angabe der eTIN reicht völlig.



    Wo macht man denn das Kreuz? Zeile?

  • Und Sie sind sicher, dass dort ein Kreuz gemacht wird und nicht etwas die Anzahl der beizufügenden Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen wird?


    Ich bin mir da aber sicher, dass die Bescheinigungen beizufügen sind, weil eine Anlage N nicht eingereicht wird.


    Auf diesem Vordruck [url=http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF/HMdF_Internet/med/c09/c0910afd-3b61-cd01-a3b2-171765bee5c9,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf]hier[/url] ist da kein Kreuzchen vorgesehen.

  • Die Lohnsteuerbescheinigung braucht in keinem Fall mit zum Finanzamt eingereicht werden, da das Finanzamt lediglich die e-Tin benötigt und sich die Daten der Bescheinigung dann von einem zentralen Rechner selbst besorgt!!!
    Nur in Ausnahmefällen, wenn die Übermittlung der Daten seitens des Arbeitgebers nicht vernünftig funktioniert hat, fordert das Finanzamt die Daten nach!