Steuererklärung für Rentner

  • Ich habe irgendwo gelesen, dass Rentner sich von der Steuerklärung befreien lassen können, wenn für das Vorjahr festgestellt wurde, dass keine Steuer zu entrichten ist.


    Kann mir jemand bestätigen, dass das so ist und was getan werden muß, um sich befreien zu lassen?

  • Ja, das ist richtig. Sie können sich aber nur jeweils für eine begrenzte Zeit davon befreien lassen. In diesem Falle ist ein Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV) Bescheinigung (§ 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. § 44 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EstG) zu stellen.
    Formular: NV 1 A
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    In diesem Falle ist ein Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV) Bescheinigung (§ 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. § 44 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EstG) zu stellen.


    Falsch.


    Die braucht man nur, wenn Kapitalerträge oberhalöb des Sparerfreibetrages bei Banken anfallen und man trotzdem keine Steuererklärung zu machen braucht.


    In dem geschilderten Fall reicht normalerweise ein Anruf beim Finanzamt.


    Gruß


    der Petz

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Das ist richtig. Ich bedauere, dass ich hier leider den falschen Beitrag eingestellt habe.
    Entschuldigung.