FA-Bescheid weicht in Vorsorgeaufwendungen ab

  • Hallo,
    ich (verh. +1 Zwerg) habe vor kurzem meinen FA-Bescheid erhalten und dort eine Differenz von 2000 EUR zu Tax2006 zu meinen Ungunsten.


    Folgendes Problem hat sich aufgetan :
    Im Bereich der Altersvorsorgeaufwendungen berechnet Tax2006 eine Günstigerprüfung (in den "nur für Ihre Unterlagen" ausdruckbaren Listen perfekt zu lesen...) , die so (angeblich) auch vom FA durchgeführt wurde.


    Alle meine Versicherungen sind Altverträge und auch von den Zahlen her akzeptiert worden. Die Zahlen sind bis auf Rundungsfehler in Bescheid und Ausdruck gleich.
    Leider hat das FA sich nun für die "neue" Berechnung entschieden und somit mir nicht gut 10000 EUR anerkannt, sondern nur 4243 EUR.


    Wie kann ich dagegen vorgehen? Wie soll ich das FA davon überzeugen, dass die Günstigerprüfung "falsch" ist ? Lt. Sachbearbeiter wäre wohl mein Programm falsch - Ihr Programm sei schließlich geprüft ???


    Einspruch habe ich schon mal erhoben, muß aber meine Begründung noch nachreichen...


    Wer kann mir helfen?
    Vielen Dank im voraus ...

  • Leider kann ohne Angaben zu Ihrer Tätigkeit, dem Arbeitsverhältnis etc. keine Antwort gegeben werden.


    Zumindest sei gesagt, dass es Höchstbeträge im Sinne des § 10 EStG gibt, die bei normalen Arbeitnehmern zutreffen.


    Bitte weitere Angaben.

  • Danke schon mal für die prompte Reaktion Oerdiz !


    sorry für die fehlenden Angaben.


    Also, ich bin angestellter Apotheker in Vollzeit. Meine Frau angestellte Apothekerin in Teilzeit (14 STD).


    Reicht das schon als Ergänzung , oder fehlt noch etwas?


    Habe ich da etwa bei Tax2006 etwas übersehen? Werde mich gleich mal auf die Suche machen ...

  • Dann werden entsprechende Höchstbeträge zum Ansatz kommen, das kommt teilw. auf den Bruttoarbeitslohn an. Sie sollten einen Betrag von 4002 € o . dgl. auf dem Bescheid wiederfinden, das entspricht der Berechnung evtl. nach neuem oder alten Recht 2004.

  • Hallo Oerdiz,


    ja diese Zahl (s.o. erstes Posting) habe ich in etwa ... aber TAX2006 schmeisst mir nach altem Recht 1o K € aus, nach neuem Recht nur 4,2K €.


    Na, ich habe jetzt erstmal das FA mit der Begründung, dass ich nach altem Recht abgerechnet werden möchte, um Überprüfung gebeten.



    Gruß und danke erstmal - melde mich nach dem neuen Bescheid

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Cranium"

    Na, ich habe jetzt erstmal das FA mit der Begründung, dass ich nach altem Recht abgerechnet werden möchte, um Überprüfung gebeten.


    Danach geht's nicht.


    Das Finanzamt rechnet automatisch aus, welches recht günstiger ist und nimmt dann auch das günstigere für dich.


    Die Finanzämter werdern derzeit überschüttet mit Einsprüchen von Leuten, die ihre Steuererklärung mit diesem Programm machen.


    Und können nichts dafür, denn offensichtlich ist dieses Programm falsch, nicht das vom Finanzamt.


    Zitat

    melde mich nach dem neuen Bescheid


    Darauf wirst du lange warten können, denn es wird vermutlich eine Einspruchsentscheidung kommen, in der dein Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wird.
    Dagegen kannst du dann nur noch beim Finanzgericht klagen.


    Gruß


    der Petz

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......